Geschrieben von shinead am 15.01.2012, 12:46 Uhr |
@Holly Friday
Man muss nicht sofort bei der Trennung die Lohnsteuerklassen ändern.
Im Kalenderjahr der Trennung darf die Aufteilung noch bestehen bleiben. Erst ab dem 01.01. des Jahres, das auf das Trennungdatum folgt gelten die Eheleute steuerlich als getrennt.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Fragen wegen Steuerklassenänderung - Sandr@1974 14.01.12, 13:52
- Re: Fragen wegen Steuerklassenänderung - LillyK 14.01.12, 15:01
- Re: Stimmt nicht! - Holly Friday 14.01.12, 16:26
- @Holly Friday - shinead 15.01.12, 12:46
- Re: @shinead - Holly Friday 15.01.12, 13:38
- @Holly Friday - shinead 15.01.12, 12:46
- Vielen Dank für Eure Antworten. - Sandr@1974 14.01.12, 17:10
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