Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 15.01.2012, 12:46 Uhr

@Holly Friday

Man muss nicht sofort bei der Trennung die Lohnsteuerklassen ändern.

Im Kalenderjahr der Trennung darf die Aufteilung noch bestehen bleiben. Erst ab dem 01.01. des Jahres, das auf das Trennungdatum folgt gelten die Eheleute steuerlich als getrennt.

 
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