Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 24.01.2013, 16:25 Uhr

ich hab die Nase voll

Ich hatte heute Post vom Gericht im Briefkasten und war froher Erwartung, ob sich mal in Sachen Unterhalstklage was tut...

Nö... das 2. Mal muss ich fristgemäß eine Auflage erfüllen und auflisten, ob, wann und wie viel der KV gezahlt hat seit dem Urteil 08/12.

Selbst Urteile verwandeln sich nicht in Bargeld. Er zahlte Jahre gar nicht, dann 10€/Kind, seit dem Urteil ca. 15% des Unterhalts.

 
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