Geschrieben von Strudelteigteilchen am 12.11.2016, 15:36 Uhr |
Ich schrieb ja mit Absicht
Der Stichtag für den Versorgungsausgleich ist die Zustellung des ScheidungsANTRAGS, das weiß ich sicher. Danach kann Frau X die Scheidung hinauszögern, wenn sie mag - nützt ihr nur nix. (Und geht eh nicht ewig. Wir wurden gegen den ausdrücklichen Wunsch meines Mannes geschieden. Der Richter muß nur überzeugt sein, daß die Ehe wirklich zerrüttet ist.)
Hm, meine Frage konnte leider keiner beantworten. Schade....
- Ablauf des Scheidungsferfahrens - wer kennt sich aus? - Strudelteigteilchen 11.11.16, 19:50
- Re: Ablauf des Scheidungsferfahrens - wer kennt sich aus? - Fru 11.11.16, 22:39
- Re: Ablauf des Scheidungsferfahrens - wer kennt sich aus? - jannas 12.11.16, 1:06
- Ich schrieb ja mit Absicht - Fru 12.11.16, 14:19
- Re: Ich schrieb ja mit Absicht - Strudelteigteilchen 12.11.16, 15:36
- Ich schrieb ja mit Absicht - Fru 12.11.16, 14:19
- Re: Ablauf des Scheidungsferfahrens - wer kennt sich aus? - jannas 12.11.16, 1:06
- Re: Ablauf des Scheidungsferfahrens - wer kennt sich aus? - Fru 11.11.16, 22:39
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