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Geschrieben von Prinz am 29.09.2005, 9:01 Uhr

Ich staune über eine aolche Aussage bezüglich 1 Jahr Erziehungsurlaub und ALG II!!!

Hallo erstmal,

ich habe mich gerade - versucht - kundig zu machen, wie es denn aussieht, wenn ich jetzt ja ein Jahr im Erziehungsurlaub bin. Also genau so lange, bis mein Zwerg a) geboren ist und b) dann im September ´06 einen Platz in der KiTa hat.

Mir wurde dann mitgeteilt, daß ich dann ALG II beantragen muß, da ich dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung stehe und Arbeiten gehen kann. Aha?????
Also ich habe ja nun seit etlichen Jahren einen Arbeitgeber und auch eine Stelle, auf die ich dann wieder komme, wenn ich nächstes Jahr Arbeiten gehe. Und nachdem ich nicht nur 1 Kind sondern 3 Kinder habe, davon das letzte in 6 Wochen "schlüpfen" soll, verstehe ich genau diese Aussage nicht.

Kann mir das bitte jemand erklären? Ich suche keinen Arbeitgeber, ich suche keinen Job, auch stehe ich - gerade wegen Nachwuchs - dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung. Und dann kam ein kurzes und knappes "Doch, tun Sie! Sie müssen ins Jobcenter gehen!"

Spinnen die oder ich? Oder wie?

Bitte, klärt mich darüber auf, ich verstehe langsam die Welt nicht mehr!

Total planlos, Prinz

 
8 Antworten:

Re: Ich staune über eine aolche Aussage bezüglich 1 Jahr Erziehungsurlaub und ALG II!!!

Antwort von Tamee&Jana am 29.09.2005, 9:36 Uhr

Hallo,

da Du in dem Jahr Erziehungsurlaub keinerlei Einküngte hast, müsstest Du Sozialhilfe beantragen um leben zu können. Sozialhilfe ist ja jetzt ALG II.

Um dann ein "Einkommen" zu haben in dem Jahr, MUSST Du ja ALG II beantragen, geht ja garnicht anders.

Und wenn Dein Kind dann ab 06 in die KiTa geht, stehst Du auch dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung. Wenn Du dann aber Deine "alte Stelle" wieder antrittst, beziehst Du ja automatisch kein ALG II mehr, sondern bekommst wieder Dein ganz normales Gehalt.


Solange Dein Kind NICHT in die KiTa geht, hast Du keine Betreuung und kannst auch nicht arbeiten gehen. Dann bekommst ALG II auf Sozialhilfebabsis.

Ich hoffe das war einigermaßen verständlich, wenn nicht oder wenn Du noch Fragen hast, kannst mich gerne anschreiben, Addy hinterlegt!

LG
Tamee

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Re: Ich staune über eine solche Aussage bezüglich 1 Jahr Erziehungsurlaub und ALG II!!!

Antwort von Prinz am 29.09.2005, 9:39 Uhr

:o)

Dankeschön :o)

Das war soweit verständlich. Nur diese Aussage, daß ich innerhalb dieses Jahres dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde, die hat mich sehr gewundert. Und, daß die Dame sich auch nicht überzeugen ließ, daß ich nicht auf Jobsuche bin und auch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.

Aber gut, lasse ich mich mal überraschen, wie das in dem Jahr dann läuft.

Danke Dir :o) und LG,

Prinz

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Re: Ich staune über eine solche Aussage bezüglich 1 Jahr Erziehungsurlaub und ALG II!!!

Antwort von Tamee&Jana am 29.09.2005, 9:50 Uhr

Nö, in dem Jahr Erziehungsurlaub stehst Du dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung, sonst hättest ja keine Erziehungsurlaub beantragt. Das musst Deiner Sachbearbeiterin mal deutlich machen.

Lass Dich bloss nicht auf die Schüppe nehmen und setze Dein Recht durch! Ich weiß die Arbeitsberater manchmal so sind, ich arbeite selber im Arbeitsamt :)

Viel Glück!

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Re: Ich staune über eine solche Aussage bezüglich 1 Jahr Erziehungsurlaub und ALG II!!!

Antwort von Prinz am 29.09.2005, 10:02 Uhr

*lach* na dann sitzt Du ja an der Quelle :o)

Ich werde nochmal mit ihr sprechen, sobald sie aus ihrem Urlaub zurück ist.

Dankeschön :o)

LG, Prinz

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Re: Ich staune über eine aolche Aussage bezüglich 1 Jahr Erziehungsurlaub und ALG II!!!

Antwort von kevome* am 29.09.2005, 13:55 Uhr

Ich denke, dass da zwei Dinge durcheinander geworfen werden. Du bist auch im Erziehungsurlaub arbeitsfähig (sprich nicht krank oder so). Deshalb bekommst Du Alg2 und kein Sozialgeld. Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und damit vermittelt werden, tust Du natürlich im Erziehungsurlaub nicht.

Gruß Kerstin

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genau!!!

Antwort von 32+4 am 29.09.2005, 15:00 Uhr

vermutlich nur unglücklich ausgedrückt oder erklärt auf dem Amt.
kerstin hat recht.
du hast den ganz normalen anspruch auf algII, weil du arbeitsfähig bist, im erziehungsurlaub aber nicht arbeiten gehen mußt.
kann aber vorkommen, daß du ins jobcenter ab und zu gehen sollst. wollen wohl testen, wie flexibel/schnell man mit der kinderbetreuung ist!? jedenfalls sind mir solche fälle bekannt.
grüße,
sandra

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mein sachbearbeiter...

Antwort von taschentuch am 29.09.2005, 19:30 Uhr

sagt, das es als stillende mutter zwar schwer aber nicht unmöglich ist, nach dem mutterschutz arbeiten zu gehen... aber der sagt auch, das es für mich angebracht ist, eine wohnung in einer anderen stadt zu suchen. hallo? ich bin 23, schwanger und alleine, da zieh ich doch nicht in eine fremde stadt.

auf den ämtern sind die leider immer etwas realitätsfern...

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Du bist ja nicht krank....

Antwort von aprilscherz2000 am 30.09.2005, 8:42 Uhr

oder so-also Arbeitsfähig.Deshalt ALGII.Aber keine Sorge.Im Antrag wird auch reingeschrieben ab wann frau wieder berufsfähig sein wird.
Habe gerade das hinter mir.Mein Jüngster wird im Feb 3 Jahre und geht erst im August 2006 in den Kiga.Solange steh ich dann auf der " Warteliste" für Arbeit*LOL*
Das Gleiche wird bei dir sein.

Gruss Chrissie

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