Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von fusel am 19.08.2003, 10:04 Uhr

In der 13SSW sitzengelassen welches recht hat Erzeuger?

Hi,

das ist eine Ermessensache. Sein Besuch-, bzw. Umgangsrecht ist nicht davon abhängig ob er Unterhalt zahlt. Du tust übrigens gut daran ihn anzugeben, auch wenn es Tage gibt an denen du es vielleicht bereuen wirst (o:
Normalerweise ist es bei Babys gut wenn der Vater möglichst oft vorbeikommt. Also, lieber kurz und oft, als alles 2 Wochen für einen Tag. So kann keine Bindung aufgebaut werden.
Wenn er kein Interesse an Besuchen hat - ja, dann kann man nichts machen.
Du kannst ihm auch Bescheid geben wie du lustig bist. SMS, Anruf oder es dem JA überlassen, hängt eben von dem Kontakt bzw. Nichtkontakt ab und was dir lieber ist. Persönlich halte ich den Mittelweg, also eine SMS oder sonst irgendwie schriftlich am Besten wenn du keine Lust hast ihn anzurufen. Einen Brief vom JA mit der Aufforderung einen Vaterschafttest durchzuführen plus der Auflistung des KU ist doch ein ziemlicher Hau in den Magen. Sag ich nicht aus Rücksichtsnahme dem KV gegenüber, nur man lebt streßfreier wenn man sie nicht allzu sehr reizt - meine Erfahrung.

Grüße
fusel

 
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