Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mammalu am 30.06.2004, 21:10 Uhr

Info zur Lohnsteuerklasse 2

vielen dank.
dann habe ich auch gleich nochmal eine frage. wie sieht es in meinem fall aus:
habe bis vor 3 monaten hilfe zum lebensunterhalt bekommen und die klage für unterhalt für den kleinen läuft immer noch. der vater hat dieses jahr einen betrag gezahlt, der ans ja und sa ging. wovon der kleine nix hatte. er bekommt aber den unterhaltsvorschuß. der kv ist nicht aufzutreiben und zahlt auch nicht.
habe nun lohnsteuerklasse 2,5 und schon beim finanzamt und einwohnermeldeamt nachgefragt, wegen einer ändereung, die meinten, es wäre nicht möglich. ich fühle mich aber in der hinsicht ungerecht behandelt. denn er kann sich den halben kinderfreibetrag einstecken und sonst etwas damit machen, wobei wir es dringend gebrauchen könnten. ich arbeite 38std. die woche und der kleine ist täglich 10std. in der krippe und eine stunde bei einer freundin, damit ich für den lebensunterhalt aufkommen kann. wie kann ich also vermeiden, das er, der nix tut und sich einen sch... darum kümmert, wie es dem kleinen geht auch noch für´s nix tun belohnt wird???
ungerecht!!!

 
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