Geschrieben von Sternenschnuppe am 26.02.2014, 20:43 Uhr |
Ja
Zum Einklagen braucht es gute Gründe.
Aber wie ich rauslese besteht ja gar kein Kontakt, kein Interesse und er war so auffällig dass es sogar einen Beschluss gab ?
Wenn zu Deinem dann Mann ein Vater Kind Verhältnis da ist, das Kind das auch will, seine Geschichte kennt, dann kann es sein dass die Einwilligung ersetzt wird,weil es der Entwicklung des Kindes förderlich ist.
- Was nach uvg? - cathy18 25.02.14, 13:52
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