Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von TineF am 01.08.2005, 15:21 Uhr

jetz alleinerziehend, keine wohnung keine möbel

Hallo Mammichen,

verlaß' Dich auf keine Aussage von einem Sachbearbeiter, wenn es um ALG II geht! Bei uns ist es so: Stelle eine Frage an 10 verschiedene Sachbearbeiter, und Du bekommst 10 verschiedene Antworten! Bei mir war es ähnlich, als ich meinem Mann nach 5 Jahren Ehe vor 4 Jahren sagte, daß ich schwanger bin, verließ er nach 2 Minuten unsere gemeinsame Wohnung mit Sack und Pack und ward seither nicht mehr gesehen (Gott sei Dank!). Ich zog sofort zu meinen Eltern, und während der zwei Wochen, in der ich nicht in der Wohnung war, räumte dieser mir die komplette Einrichtung aus. Ich zog praktisch mit nichts in die Wohnung meiner Eltern, deren Möbel ich dann auch nutzte (im Gästezimmer), das einzige, was ich mir dann kaufte, war ein Kinderzimmer für meine Zwillinge. Ich bin jetzt im April ausgezogen, weil die Kinder fast 4 Jahre alt sind und es bei meinen Eltern einfach zu eng wurde. Ich hatte außer meinem Kinderzimmer nichts. Und ich bekam auch nichts. So blieb mir nichts anderes übrig, als mir von meinen Eltern Geld zu pumpen und mir billige Möbel zu besorgen.

Ich fragte beim Arbeitsamt nach, und die Dame erklärte mir, daß ich ja nicht zum ersten Mal von meinem Eltern ausziehe. Als ich ihr schilderte, warum ich keine eigenen Möbel habe, sagte sie mir, das wäre egal, ich hätte ja schließlich schon mal welche gehabt, und wenn mein Ex-Mann die mitgenommen hat, ist das nicht ihr Problem, sondern meines. Als ich dann nachfragte, wie es mit der Übernahme für die Kosten einer Küche aussieht, da ich die von der Vormieterin übernehmen mußte, sagte die Sachbearbeiterin, daß es auch dafür keine Zuschüsse gibt. Ich bezahlte also 1.300.-- Euro für die Küche. Als ich am nächsten Tag mit einer anderen Sachbearbeiterin telefonierte, fragte ich noch einmal wegen einem Zuschuß für die Küche nach. Ich sagte, daß ich ja eigentlich noch nie im Besitz einer Küche war, da die in meiner ersten Wohnung mit drin war und ich diese auch dort gelassen hätte. Die Dame sagte, daß ich somit einen Anspruch auf eine Zuzahlung habe, wann ich denn die Küche kaufen wollte. Ich sagte, ich habe sie gestern mit dem Geld meiner Eltern bezahlt. Daraufhin lächelte sie und sagte: "Na dann bekommen Sie natürlich nichts, es besteht ja kein Bedarf mehr, Sie haben ja jetzt eine Küche..." Sehr witzig!

Kleiner Tipp: Bei solchen Fragen hat mir immer die Schwangerschaftsberatung sehr geholfen. Ich weiß ja nicht, wo Du wohnst und ob es die gleiche da auch gibt, aber die bei uns heißt "Donum Vitae", und die haben wirklich gute Tipps im Umgang mit Ämtern, Anwälten und sonstigem! Und es gibt da verschiedene Stiftungen, bei denen Sie für Dich im Fall, daß Du es nicht vom Amt bekommst, was beantragen können! Versuch's einfach mal! Und vor allem ärgere Dich nicht über die Ämter!!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.