Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 13.12.2003, 23:06 Uhr

Jetzt mal langsam....

Hallo Lexa und Denise!
Das ihr euch beide Sorgen macht, gewissermaßen Angst habt und unsicher seid, das kann ich ja gut verstehen.
letztlich gilt aber immer noch der Spruch, das keine Suppe so heiss gegessen wird, wie sie auf dem Tisch kommt.
Ich versuche es mal ein bisschen aufzubröseln:
- Wenn ungewollte Väter sich nicht darüber freuen, Vater zu werden, so ist das normal.
- Wenn sie die Tatsache, dass sie Vater sind, nicht akzeptieren wollen und sich zunächst weigern die Vaterschaft anzuerkennen, ist das als Folgereaktion zwar gewissermaßen verständlich (aus Sicht des KV), aber von vornherein erfolglos.
- Wenn die Vaterschaft angezweifelt wird, kann das Gericht ein Gutachten und einen Vaterschaftstest machen lassen. Der nachgewiesene Vater bezahlt. Ist übrigens ziemlich teuer, privat gemachte Tests sind a wesentlich günstiger...
- Ein jedes Kind soll seinen Vater kennen und mit ihm einen genauso Guten Kontakt haben wie mit der Mutter. Auch wenn die zwei sicg nicht mehr lieben, denn dazu kann das Kind ja nichts...
- Warum soll der KV das KInd nicht ohne Anwesenheit der Mama betreuen? Er ist genausosehr "Elter"...
- "Mein Kind" sagt sich schnell, kann aber der KV auch sagen... Kinder sind nicht Eigentum ihrer Eltern...

Gruß, Rob

 
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