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Geschrieben von kids2017 am 18.05.2018, 8:12 Uhr

Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Ich habe mit meinem Expartner das gemeinsame Sorgerecht für unsere Kinder und das andere Elternteil hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Kinder leben in einem anderem Bundesland und es findet regemäßig Umgang stand. Meine Mutter wollte mit 2 Kindern in den Urlaub fahren und ich habe ihr mehrfach gesagt habe das ich es nicht möchte. Sie will sich über meinen Kopf hinwegsetzen und hat den Urlaub gebucht hier in Deutschland.

Mein Partner hat nichts dagegen und meint er kann bestimmen das sie mit Oma in den Urlaub fahren dürfen da er das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Ich habe gesagt das ich sorgenberechtigt und umgangsberechtigt bin und ich das entscheiden kann da es meine Umgangszeit ist. meine Bekannte meinte das ich im Recht bin da ich sorgeberechtigt bin und auch das Umgangsrecht habe.

Eine Einigung ist nicht möglich da das Verhältnis zwischen meiner Mutter und mir sehr angespannt ist, mit meinem Expartner kann ich auch nicht sprechen und er ist für den Urlaub.

Kann ich meiner Mutter den Urlaub mit den Enkelkindern verbieten bzw. wie kann ich dagegen vorgehen. Vielen Dank.

Lg

 
11 Antworten:

Re: Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Antwort von cube am 18.05.2018, 9:43 Uhr

Der Urlaub hat eigentlich nicht zwangsläufig etwas mit dem ABR oder Umgangsrecht zu tun, sondern auch oder vielmehr vorrangig mit dem Sorgerecht. Das Sorgerecht habt ihr zwar gemeinsam, liegt jedoch für Entscheidungen des täglichen Lebens bei dem Elternteil, bei dem das Kind lebt. Ein Urlaub innerhalb Deutschlands und findet mit einer dem Kind wohl bekannten Person wie den Großeltern statt, kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Zustimmung auch alleine erteilen.
Etwas anderes wäre eine fernreise, mehrwöchiger Auslandsaufenthalt oder natürlich Kindeswohlgefährdung.
Dein Umgangsrecht wird durch den Urlaub hier nicht grundsätzlich verhindert.
Alle Rechte sollen dem Wohl des Kindes dienen bzw. In diesem Sinne ausgeübt werden.
Du solltest darüber nachdenken, ob es nicht eher an dem Verhältnis zwischen dir und deiner Mutter liegt, das du die Reise nicht möchtest oder wirklich daran, das sie für euer Kind nicht gut wäre.

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Re: Kindeswohl im Vordergrund!

Antwort von cube am 18.05.2018, 9:53 Uhr

Sollte euer Kind bei dir leben (aus dem Text hört es sicher eher so an, als wenn es das nicht tun würde?), wäre es trotzdem schwierig, den Urlaub zu verbieten. Wenn die Oma regelmäßig betreut/Kontakt zum Kind hat, das Kind selbst auch will, spielt eben das Sorgerecht zum Wohl des Kindes eine Rolle. Elternteile sollen diese Rechte eben nicht nutzen, um ihren persönlichen Gefühlen gegenüber anderen umgangsberechtigten Personen (und dazu gehören neben dem Expartner zB die Großeltern bei regelmäßigem Kontakt) Ausdruck zu verleihen.
Geht so etwas vors Gericht, wird der Richter zum Wohle des Kindes entscheiden - nicht im Sinne einer oder zwei Parteien, die sich gegenseitig nicht (mehr) leiden können.
Gibt es triftige Gründe gegen einen Urlaub innerhalb Deutschlands im Sinne von Oma ist praktisch eine Fremde, gefährdet sie das Kindeswohl, ist sie körperlich nicht in der Lage, die Aufsichtspflicht vollständig auszuüben oä? Wenn nicht - siehe oben.

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Re: Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Antwort von kids2017 am 20.05.2018, 22:59 Uhr

Es ist sehr komplex und es geht nicht nur um den Konflikt zwischen mir und ihr, sondern hauptsächlich um das Kindeswohl. Meine Mutter wohnt bei mit in der Nähe und mein Expartner mit den Kindern in einem anderen Bundesland. Der Urlaub würde in meine Umgangszeit fallen.

Die Kinder sind 12 und 15 Jahre alt und sind gern bei der Oma. Aber meine Mutter sorgt wissentlich dafür dass sich der Umgang mit den Kindern verschlechtert und hetzt sie gegen mich auf. Unter anderem erzählt sie Lügen über mich und mischt sich unangemessen in die Erziehung ein.

Ich habe ihr so oft gesagt dass wir das nicht vor den Kindern klären sollen sondern unter vier Augen. Sie zettelt aber den Streit vor den Kindern an und es ist ihr total egal ob die alles mitbekommen.

Sie stiftet auch viel Unruhe zwischen mir und meinem Expartner. Ihr liegt das Wohl der Kinder überhaupt nicht an Herzen sondern gefährdet es mit voller Absicht. Anstatt die Situation versuchen zu entschärfen gießt sie noch Öl ins Feuer. Es ist ihr total egal wie es den Kindern geht und wie die darunter leiden.

Momentan würde ich am liebsten den Kontakt zu ihr ganz abbrechen.

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Re: Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Antwort von Limayaya am 21.05.2018, 7:33 Uhr

Ehrlich gesagt begreife ich das ganze Post noch nicht ganz.

Du bist die KM? Die Kinder leben beim KV? Die Oma, um die es hier geht ist DEINE Mutter? Und der KV erlaubt ihr, mit den Kindern in Urlaub zu gehen und du bist dagegen? Wieso hat DEINE Mutter Umgang mit den Kindern, wenn nicht durch DICH hergestellt? Und wenn du den KV hergestellt: wie kannst dann DU während die Kinder dort sind, mit deiner Mutter streiten?

Aber zu deiner Beruhigung: mit 12 und 15 Jahren sind Kinder nicht mehr wirklich beeinflussbar. Und wenn sie mit der Oma in Urlaub wollen, werden sie es wohl selbst entschieden haben. In dem Alter ist es auch so, dass sie mehr und mehr ihre eigene Wege gehen und auch z. B. über Umgang als solchen mehr und mehr selbst entscheiden.

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Re: Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Antwort von 3wildehühner am 21.05.2018, 17:15 Uhr

Ob das rechtlich möglich ist, spielet IMHO überhaupt keine Rolle!
Deine Kinder sind bereits 12 und 15!
Sie leben bei ihrem Vater und es wird sicher seine Gründe haben, dass der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und die Kinder nicht bei dir leben.
Wenn du Wert darauf legst, (weiterhin?) ein gutes Verhältnis zu deinen Kindern zu haben, solltest du nicht versuchen, den Urlaub mit den Großeltern, den sie selber machen möchten, zu boykottieren.
Die Kinder sind in einem Alter, in dem sie selber entscheiden wollen und dürfen. Wenn du sie zwingst, bei dir zu sein, werden sie sich mit Sicherheit von dir abwenden!
Ich verstehe gar nicht, wie du auf die Idee kommen kannst. Bei dreijährigen Kleinkindern hätte ich es ja eventuell verstanden, aber deine Kinder sind 12 und 15 und wissen ganz sicher, wo der Hase lang läuft.

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Re: Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Antwort von fsw am 22.05.2018, 13:31 Uhr

"Meine Umgangszeit" klingt sehr egoistisch und ist es auch.Es heißt : Alles zum Wohle des Kindes. Es ist dein eigenes Problem.Die Kinder können nichts dafür,dass du gegen deine Mutter bist.Alles Andere wurde hier schon sehr gut geschrieben.Arbeite bitte an dir und deiner Einstellung! Merkst du,dass du gegen deine Kinder arbeitest?

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Re: Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Antwort von spiky73 am 22.05.2018, 18:08 Uhr

Ich lese auch nur mimimi.

Liebe Threaderöffnerin, du klingst wie ein Kleinkind, das im Sandkasten mit dem Schippchen um sich haut und dazu laut herum plärrt.

Deine Kinder sind in einem Alter, in dem sie sehr wohl ihre eigene Meinung haben und haben dürfen, und ganz offensichtlich beziehen sie ja auch klar Stellung.
Ich fürchte, dass ich nicht falsch liege, wenn ich sage, dass eure Familienkonstellation nicht von ungefähr kommt...

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Re: Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Antwort von bleibcoolMama am 26.05.2018, 16:22 Uhr

Hallo,

ich versuche mir gerade mal vorzustellen, wie es ausgesehen hätte, wenn eine Mutter mit ABR hier gefragt hätte. ob sie ihre Kinder in der Umgangszeit des Vaters
mit den Großeltern in Urlaub fahren lassen darf.

Die hättet ihr doch total zerrissen.

Der Kontakt zu den Großeltern ist wichtig, da sind wir uns einig. Aber dass der Vater und die Großmutter das zu Lasten der Mutter praktizieren ist einfach nur berechnend.

Und ich kann absolut mitreden bei dem Thema, denn ich war immer für den Umgang mit den Großeltern väterlicherseits zuständig.

Der Vater meines Sohnes hätte sicher im Interesse seines Kindes zugestimmt, aber für einen konstanten Umgang, der dem Kind auch eine Sicherheit gibt, wäre das sicherlich nicht gut gewesen.

Ich würde an ihrer Stelle das Jugendamt kontaktieren, damit die knappen Umgangszeiten nicht noch mehr beschnitten werden und den Kindern vielleicht sogar der Eindruck vermittelt wird, dass die Mutter sie gar nicht bei sich haben will.

Liebe Grüße,
bcMama

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Re: bcmama

Antwort von spiky73 am 27.05.2018, 5:54 Uhr

Moin moin,

Meine Antwort wäre sicher anders ausgefallen, würde es sich um Kleinkinder handeln.

Aber bei zwei Pubertisten sehe ich zumindest die Sache schon wieder anders. Denn die beiden sind in einem Alter, wo man ihren Willen einfach nicht mehr übergehen kann... Und so wie ich der Schilderung entnehme, wollen die beiden ja lieber mit Oma in Urlaub als zur Mutter.
Das ist für die Mutter sicher ein saurer Drops, aber ist halt so...

Meine Kleine hatte auch Phasen, wo sie lieber bei meinen Eltern war statt bei mir - und das auch genau so kommuniziert hat (und dabei war sie damals noch klein und weit weg vom Teenageralter). Dann ist sie halt dort geblieben, wenn nichts dagegen sprach (Termine auf der einen oder anderen Seite), irgendwann kam sie auch wieder zu mir.
Inzwischen ist es umgekehrt, da ist sie lieber hier (und bei meinen Eltern nur, wenn sie sicher ist, dass ihre Spielkameraden dort auch zur Verfügung stehen).

(Der Vater war ja hier nie ein Thema. Kinder, die ihren eigenen Willen formulieren konnten, schon.)

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Re:spyki73

Antwort von bleibcoolMama am 27.05.2018, 16:47 Uhr

Hallo Martina

ich sehe auch schon das Bedürfnis der Kinder. Sie lieben ihre Großmutter sicher auch.

Ich finde es nur nicht in Ordnung, wenn hier die ohnehin knappe Umgangszeit der Mutter einfach über ihren Kopf hinweg beschnitten wird. Und da denke ich, hat man den Kindern nicht die Wahl gelassen, ob sie eventuell auch während ihrer "Papa-Umgangszeit" mit der Oma in Urlaub fahren würden.

Ich finde es einfach unfair der TE gegenüber, dass es einfach so entschieden wurde, weil ich weiß, wie sehr der Vater meines Sohnes leidet, wenn er ihn über einen längeren Zeitraum nicht sehen kann. Und meinem Sohn ginge es genauso, er wollte noch nie ein Papa-Wochenende canceln egal, welche Alternativen es gab. Wenn ich ihm aber einen Urlaub mit einer von ihm geliebten Person anbieten würde, ohne ihm zu sagen, dass er dafür auf die Papa-Zeit verzichten muss, würde er sicher auch zustimmen und erst hinterher verstehen, dass er ausgetrickst wurde.

Sicher nicht alle, aber doch viele Kinder in dem Alter sind noch sehr manipulierbar.

Viele liebe Grüße,
bcMama

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Re:spyki73 - Nachtrag

Antwort von bleibcoolMama am 27.05.2018, 17:07 Uhr

Ich bin sicher nicht ganz objektiv, da ich aus einer eigenen Kindheit das Problem auch kenne.

Meine Mutter hat es bis in unser Erwachsenenalter geschafft, meine Schwester und mich gegen unseren Vater zu beeinflussen. Sie war halt die Person, mit der wir gelebt haben, von der wir abhängig waren.

Aus diesem Grund habe ich immer alle meine Entscheidungen überprüft, ob sie meinem Egoismus oder dem Wohl meines Sohne dienen. Sicher bin ich nicht unfehlbar, aber ich habe mein bestes gegeben.

Nach meiner Erfahrung sind gerade Kinder in der (beginnenden) Pubertät überhaupt nicht fähig, Entscheidungen auf rein neutraler Basis zu treffen. Sie wollen einfach nur geliebt und akzeptiert werden. In dem Zustand kannst du ihnen alles "verkaufen"

Liebe Grüße,
bcMama

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