Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von anna33 am 27.11.2003, 22:04 Uhr

Kann sich KV vom Betreuungsunterhalt drücken?

Hallo, ich bin demnächst alleinerziehend. Meine Tocher ist 16 Monate alt, und mir steht doch Unterhalt von meinen Lebensgefährten zu??? Wir waren nicht verheiratet!!! Mein Rechtsanwalt errechnete mir 700 Euro. Nun meine Frage: Kann der KV sich drücken, Betreuungsunterhalt zu zahlen, er ist Beamter beim Bundesgrenzschutz!
Was wären abzugsrelevante Gründe??? Hab was von einem Selbstbehalt von 800 Euro gehört, ist das der unpfändbare Teil??? Könnte er auf die schnelle noch Schulden machen, oder sich ne zweite Wohnung anmieten, oder sein Häuschen auf die Mutter übertragen, oder sein Sparkonto verräumen??? Er sagt, er sei ein gerissenes Kerlchen, ich solle ihn nicht unterschätzen.....er hat übrigens alles kaputt gemacht, er wollte nur einen Erben für sein Imperium haben, und ihm ist egal, wo der Erbe aufwächst.

Tschuldigung, dass ich Euch zugetextet habe, aber ich hab soviel Angst, und will keine Sozialhilfe beantragen...möchte dem Staat nicht zur Last fallen, wenn der KV Vermögen hat!!!

Liebe Grüße
Evi

 
8 Antworten:

Re: Kann sich KV vom Betreuungsunterhalt drücken?

Antwort von Rob am 27.11.2003, 22:32 Uhr

Hmm, dein Beitrag stosst bei mir irgendwie sauer auf...
Nein, er kann sich normalerweise nicht davor drücken, Selbständige vielleicht, Angestellte, Arbeiter und Beamte kaum.
Sein Häuschen ist - wenn er nicht schon an die 50 oder darüber ist - wohl kaum bezahlt, die Schulden bleiben also, egal wem er es überträgt.
Wer sagt übrigens, das du Sozialhilfe beantragen musst? Auch als AE-Mutter kann man arbeiten.
Und der Staat holt sich schon zurück was ihm zusteht, da mache dich mal keine Sorgen.
Warum ich den sauren Beigeschmack haben? Na, mit 33 (ich nehme mal an, das das dein Alter ist) haben Frauen öfters 'ne Art Torschlußpanik und wünschen sich dann ein Kind...
Wenn's nicht so war, nix für ungut...
Gruß, Rob

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Re: Kann sich KV vom Betreuungsunterhalt drücken?

Antwort von anna33 am 27.11.2003, 22:58 Uhr

Wieso bist Du eigentlich so gemein zu mir???? Du kennst gar keine Hintergründe. Denkst Du, Du musst zu einem Arschloch halten, nur weil er auch ein Mann ist, so wie Du???? Weist Du eigentlich, was der Kerl mir und meiner Tochter angetan hat???? Weißt Du, welche Ängste ich schon seit einem halben Jahr durchstehe???? Wie er mich gelinkt hat, und von wegen Torschlusspanik, wie kommst Du auf so nen Schwachsinn?????

Also, ich dachte, ich bekomm Zuspruch und Hilfe, aber auf so ne Ansage kann ich verzichten

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Re: Kann sich KV vom Betreuungsunterhalt drücken?

Antwort von berita am 28.11.2003, 1:03 Uhr

Hallo Anna,

nimms dir nicht zu Herzen, eine Kraehe hackt halt der anderen kein Auge aus. Richtig helfen kann ich dir leider bei deinen Fragen nicht, kann dir dein Anwalt dazu nichts sagen? Falls du noch Zugang zu den Finanz-Unterlagen des KV hast, waere es vielleicht sinnvoll sich Kopien zu machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er mit den von dir beschriebenen Tricks durchkommt.. Drueck dir die Daumen, dass du Erfolg hast und deine finanzielle Existenz gesichert ist, solange dein Kind so klein ist.

LG
Berit

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Rabenvögel?!?!

Antwort von RainerM am 28.11.2003, 8:29 Uhr

Wie und an wen meinst du den Spruch mit den Krähen?

Wenn der Kindsvater Beamter ist, dann hat die Mutter gute Karten.
Der Staat kann es nicht leiden, wenn sich seine Bediensteten vor ihren Pflichten drücken und verlangt von ihnen vorbildliches Verhalten.

Sprüche wie der, dass er ja klever ist und Wege findet, sich zuu drücken, kommen schnell über die Lippen, um sich abzureagieren ,aber das ist Nonsens.

Sicherlich kennst du seine Verdienstverhältnisse einigermassen gut.

Von seinem gemittelten Netto kann er zuwerst den Kindesunterhalt (Tabellenwert, also inkl. Kindergeldanteil) abziehen, dann berufsbedingte Kosten (ca5%) und den Selbstbehalt von 100Euro (gegenüber der Mutter).

Ob davon etwas übrigbleibt, kannst du ja jetzt abschätzen.

Aber... sollte er nicht kooperieren, muss der Klageweg gegangen werden und der kann recht lange dauern.
Das Geld von ihm käme also erst spät und sicherlich ist es auch nicht so, dass du da alleine von leben kannst und sowieso ergänzende Sozi brauchst.

gruss

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Re: Kann sich KV vom Betreuungsunterhalt drücken?

Antwort von Rob am 28.11.2003, 23:23 Uhr

Hallo Anna,
was ist denn so gemein? Ich kenne deine Hintergründe nicht, die hast du auch gar nicht beschrieben.
Ich halte auch nicht zu Arschl***r, kenne aber auch hier nur eine Seite der Story...
Ich habe dir mehrere verwertbare Aussagen geliefert, zB Angestellte und Beamte können sich vor berechtigten Unterhaltsforderungen kaum drücken.
Ob hier wer wem gelinkt hat oder auch andersherum oder auch gar nicht vermag ich ebensowenig zu beurteilen.
Aber zischen den Zeilen zu lesen, das erlaube ich mich schon. Auch wenn dabei die Gefahr falsch zu lesen, nie auszuschließen ist.
Habe ich allerdings auch dazugeschrienen: "Wenn's nicht so war, nix für ungut..."
Gruß, Rob
@Berita: überlege mal, was du da schreibst...

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... und dein Beitrag stößt bei mir sauer auf!

Antwort von Sabri am 29.11.2003, 11:49 Uhr

"Wer sagt übrigens, das du Sozialhilfe beantragen musst? Auch als AE-Mutter kann man arbeiten."
Kennst du eine alleinerziehende Frau oder einen alleinerziehenden Mann, die/der mit einem 16 Monate alten Kind gearbeitet hat (ich meine nicht nebenher jobben, sondern den Lebensunterhalt alleine verdienen)? Mit einem Kindergarten- oder Schulkind schaffen es viele, klar, auch mit Partner, aber so alleine mit einem Kleinkind und ohne konfortables Betreuungsnetz (Eltern...).
Es bleibt ein saurer Beigeschmack, wenn ich diesen Satz (und auch den arroganten Unterton zwischen den Zeilen) lese.
"Na, mit 33 (ich nehme mal an, das das dein Alter ist) haben Frauen öfters 'ne Art Torschlußpanik und wünschen sich dann ein Kind..."
Welche Laus ist dir denn da über die Leber gelaufen? Was hatte das mit Annas Frage zu tun?
Gruß, Sabri (auch über 30)

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Re: Kann sich KV vom Betreuungsunterhalt drücken?

Antwort von Sabri am 29.11.2003, 12:53 Uhr

Hallo!
Den Unterhalt für euer Kind wird er mit Sicherheit zahlen müssen. Wenn er diese Einsicht nicht hat, gehst du am besten zum Jugendamt, lässt eine Beistandsschaft einrichten und die kümmern ich (vorausgesetzt dort sitzen nicht solche Schnachnasen wie hier in K) um den Unterhalt.
Beim Unterhalt für dich (auch bei Unverheitateten oder Eltern, die nie zusammengelebt haben bis zum dritten Geburtstag des Kindes) wird es schon schwieriger. Den kannst du, wenn er nicht freiwillig zahlt, nur über einen Anwalt eintreiben. Bis du aber das Geld bekommst, kann es dauern und in der Zwischenzeit musst du dann eh, wenn du kein Geld auf der hohen Kante hast, zum Sozialamt gehen. Außerdem wirst du wahrscheinlich eh nicht so viel Betreuungsunterhalt bekommen, dass ihr davon leben könnt. Wahrscheinlicher ist eh, dass du wenig oder nichts bekommst, ich kenne mittlerweile viele alleinerziehende Frauen mit Baby oder Kleinkind, aber darunter keine, die Unterhalt für sich bekommt, ist also wohl eher die Ausnahme.
Schlauer ist es da, seine Verdienstbescheinigungen und seine Einkommenssteuererklärung anzufordern (wenn er sie dir nicht freiwillig gibt mit Hilfe eines Anwalts, oder vielleicht findest du noch schnellere Wege, an diese Unterlagen zu kommen, was Beamte verdienen ist auch nicht so schwer herauszubekommen, wenn du Dienstherr, Besoldungsgruppe und Dienstalter weißt), durch einen Anwalt den ungefähren Unterhalt berechnen lassen, ihm dieser schriftlich zukommen zu lassen und ihm dann nach einigen Tagen Bedenkzeit ein "Friedensangebot" zu unterbreiten so nach dem Motto: Du zahlst etwas weniger Unterhalt als du müsstest, wir sparen uns weitere Anwaltskosten, dafür nimmst du verbindlich und zuverlässig das Kind so und so oft, damit ich noch etwas Geld dazuverdienen kann und wir nicht zum Sozialamt müssen.
Wenn er wirklich so ein schlaues Kerlchen ist, wird er darauf eingehen, alles andere sind die dummen Sprüche eines Mannes,der das Gefühl hat, der Boden wird ihm unter den Füßen weggezogen.
Viel Glück und eine gute Portion Gelassenheit!
Gruß, Sabri

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@rob

Antwort von berita am 29.11.2003, 18:37 Uhr

Ueberleg du dir lieber mal, was du schreibst! Es hat nichts, aber auch gar nichts in Annas Beitrag gestanden, dass darauf hingedeutet haette, dass das Kind "untergeschoben" gewesen waere, auch nicht zwischen den Zeilen. Du hast einzig allein aus dem Geschlecht (und vermutlichem Alter) der Schreiberin eine Schlussfolgerung gezogen, die den KV entlastet (wenn auch nicht wirklich, denn zum Kindermachen gehoeren immer zwei). In einem gewissen Masse finde ich es normal, dass mann (oder frau) sich eher auf die Seite des eigenen Geschlechts schlaegt, weil man sich oft mit der Situation damit identifizieren kann. Aber deine grundlosen Unterstellungen sind oftmals geradezu frauenfeinlich und entbehren jeder Grundlage. Versuch doch einfach erstmal zu glauben, was der oder die Fragestellerin hier sagt, solange es keine wirklichen Hinweise gibt, die dagegen sprechen. Dass Maenner ihre Ex-Partnerinnen und Kinder oft genug schlecht behandeln ist eine Tatsache, die man sich auch als Mann ruhig eingestehen kann ohne sich etwas zu vergeben.

Berit

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