Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von anna33 am 27.11.2003, 22:04 Uhr

Kann sich KV vom Betreuungsunterhalt drücken?

Hallo, ich bin demnächst alleinerziehend. Meine Tocher ist 16 Monate alt, und mir steht doch Unterhalt von meinen Lebensgefährten zu??? Wir waren nicht verheiratet!!! Mein Rechtsanwalt errechnete mir 700 Euro. Nun meine Frage: Kann der KV sich drücken, Betreuungsunterhalt zu zahlen, er ist Beamter beim Bundesgrenzschutz!
Was wären abzugsrelevante Gründe??? Hab was von einem Selbstbehalt von 800 Euro gehört, ist das der unpfändbare Teil??? Könnte er auf die schnelle noch Schulden machen, oder sich ne zweite Wohnung anmieten, oder sein Häuschen auf die Mutter übertragen, oder sein Sparkonto verräumen??? Er sagt, er sei ein gerissenes Kerlchen, ich solle ihn nicht unterschätzen.....er hat übrigens alles kaputt gemacht, er wollte nur einen Erben für sein Imperium haben, und ihm ist egal, wo der Erbe aufwächst.

Tschuldigung, dass ich Euch zugetextet habe, aber ich hab soviel Angst, und will keine Sozialhilfe beantragen...möchte dem Staat nicht zur Last fallen, wenn der KV Vermögen hat!!!

Liebe Grüße
Evi

 
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