Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 16.04.2003, 13:10 Uhr

Keine Streichung...

Hi,

wenn Dein Ex eine eigene Wohnung hat und dort auch gemeldet ist, kann eigentlich nichts schiefgehen.
Natürlich gibt es Erklärungsbedarf beim Amt, wenn Du von Deinem Ex schwanger bist, aber wenn Du es so wie hier schilderst, sollte dies dann kein Thema mehr sein.

Kürzen kann man Dir da nichts. Falls doch, gehe in Widerspruch und ggf. auch zu Gericht, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

Das kannst Du beruhigt angehen.

:-)

LG

Ralph/Snoopy

 
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