Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von gaby67 am 10.10.2005, 9:18 Uhr

Kindesunterhalt-wie hoch?

Ich habe bereits vor 4 Monaten mir eine Anwältin gesucht, auf den sog. "Berechtigungsschein". Sie hat in der Sache so gut wie nichts gemacht, in dem letzten Brief hat sie mir auch geschrieben, dass ich keinen Anspruch auf die Einkommensnachweise habe, da der Kindsvater bereits den höchsten Satz in der Düss. Tabelle zahlt. Ich weiss nicht, ob ich die Anwältin wechseln kann und ich einen neuen Berechtigungsschein ausgestellt bekommen kann?
Gaby

 
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