Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 09.08.2012, 11:41 Uhr

kleines/grosses problem :)

Wenn Du stillst ist die Übernachtung gar nicht möglich.

Er soll die Vaterschaft anerkennen (vorher hat er keine Rechte), dann könnt ihr euch um den Umgang kümmern. Sein Anwalt ist entweder unfähig, oder er wurde nicht befragt. Ohne Vaterschaftsanerkennung kein Umgangsrecht.

Umgang wie ihn Du ihn anbietest ist üblich für so kleine Babys. Wende Dich sonst auch an das Jugendamt, um den Umgang für beide Kinder zu koordinieren (es macht ja Sinn, auf die Spaziergänge z.B. auch den großen mit zu nehmen und beim Spielplatz halt zu machen).

 
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