Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von RainerM am 06.06.2003, 8:22 Uhr

Knaller!!!!

Hi,
atme mal kräftig ein und aus, das hiolft auf alle Fälle.

Und sage dir, dass es schlimmere Fälle gibt (brauchst ja hier nur zu lesen, gelle *zwinker*).

Ich weiss ja nicht, wie dein Anwalt den Unterhalt gerechnet hatte, jedenfalls fand ich die von dir hier mal genannte Zahl ziemlich hoch gegriffen.

Wenn ich mich recht entsinne, verfügt der Vater von Lukas über ein ähnliches Einkommen wie ich.

Wenn ich das überschlägig rechne...

Gemitteltes Netto ca 1800Euro, davon gehen auf jeden Fall ab:
1000Euro Selbstbehalt, 5% vom Netto berufsbedingte Kosten (90Euro), Kindesunterhalt 254Euro (Tabellenwert)

bleiben noch 456Euro.

Die Anrechenbarkeit von Krediten etc ist immer schwierig zu beurteilen, da hat das Gericht erheblichen Spielraum.
Bei Darlehen innerhalt der Familie kann man ja auch eine Stundung durchsetzen.
Hier käme es darauf an, ob die Familie auf die Rückzahlung dringend angewiesen ist, was ich mal bezweifel.... also könnte der die Raten reduzieren, oder bis zum Ende der Unterhaltszahlungen aussetzen.

Kredite für Luxusgüter sind nicht anrechenbar.

Hatte der Richter einen Tilgungsplan verlangt?
Wäre ja noch eine Möglichkeit, Druck zu machen.....

Dann kann Unterhalt erst ab dem Monat verlangt werden, ab den man den Schuldner in Verzug gesetzt hat.
Wenn ich das richtig absehe, dann war das vor einem halben Jahr, oder?
Rückwirkend ist da nichts zu holen.

Wären also maximal 6*456euro = 2736euro an Unterhalt zu erwarten.

Das wäre die Summe, mit der ich rechnen würde (bei früherer Inverzugsetzung entsprechend mehr).
Diese Kreditsachen würde ich nicht hoch bewerten, da kann das Gericht sehr kleinlich mit umgehen.

cu

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.