Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Birgit73 am 23.03.2014, 20:24 Uhr

Lohnsteuerklasse ändern

Für diese Kalenderjahr (bis 31.12.) kann man zwischen den Klassen 4 und 4 oder 3 und 5 wählen. Ab dem neuen Jahr (also 1.1.) bekommt derjenige, der die Kinder versorgt die Klasse 2 und der andere Ehepartner die Klasse 1.

Formular gibts beim Finanzamt.

Habe deswegen erst beim Finanzamt angerufen, weil jeder mir was anderes erzählt hat.

 
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