Geschrieben von willi2704 am 01.03.2005, 16:42 Uhr |
mal ne blöde Frage, was ist Unterhaltsvorschuß
ich habe keinen KV angegeben, da ich keinen Unterhalt von ihm haben wollte ( mein Mäuschen war eher ein "Unfall" und es war meine Entscheidung ohne ihn, da finde ich Unterhaltsforderungen unfair - bitte kein Diskussionsthema daraus machen )
Nun habe ch ja mal beim JA angerufen, wegen Zuschüsse zur Tagespflege, und dort wurde ich auch nach UHV gefragt.
Was ist das ?
tanja
Re: mal ne blöde Frage, was ist Unterhaltsvorschuß
Antwort von Ött am 01.03.2005, 19:19 Uhr
Unterhaltsvorschuß bekommt man vom Jugendamt, wenn der Vater nicht zahlen kann bzw. unbekannt ist. Man bekommt ihn max. 6 Jahre oder bis das Kind 12 ist (was eher eintrifft), für Kinder unter 6 sind es ca. 106,00 Euro, für Kinder über 6 etwas mehr. Das Jugendamt versucht dann, sich das Geld (auch rückwirkend) vom Vater zurückzuholen, wenn er wieder verdient.
Wenn Du den Vater nicht angeben willst, bekommst Du meiner Meinung nach keinen UHV, denn von diesem könntest Du z.B. einen Teil der Betreuungskosten zahlen, und warum soll das Amt das übernehmen, wenn der Vater dazu verpflichtet wäre?
Die Diskussion, ob es gerechtfertigt ist, "Vater unbekannt" anzugeben, will ich hier mal nicht anzetteln, zumal Du dann erklären müßtest, unter welchen Umständen das Kind gezeugt wurde.
kurzer Nachtrag
Antwort von Lea-Ayleen am 01.03.2005, 21:42 Uhr
Meine Tochter ist 20 Monate und ich bekomme 122 € UHV.
Scheint nach Bundesländer anders zu sein?!
unfair
Antwort von Allly am 02.03.2005, 8:34 Uhr
ist es aber dann auch von dir, UHV zu beantragen, weil dann zwar nicht der Vater bezahlt, aber die Gesellschaft durch die Steuern. Und die Gesellschaft hat dir das Kind ja nicht gemacht. Wieso sollte die dann zahlen?
LG Ally.
@Allly
Antwort von vallie am 02.03.2005, 8:46 Uhr
soweit ich informiert bin ( stand vor 10 jahren !!!) gibt es aufgrund dessen keinen uhv, eben weil der vater millonär sein könnte. ich wollte damals aus wut den vater auch nicht angeben, mir wurde dringendst davon abgeraten !!!
lg
vallie
Re: mal ne blöde Frage, was ist Unterhaltsvorschuß
Antwort von RainerM am 02.03.2005, 9:02 Uhr
HI willi,
das Problem ist, dass du bei der Beantragung dann bewusst falsche Angaben machen müsstest und das dann evtl. als Betrug zu sehen ist.
Die Interessen des Kindes an Kenntnis seiner Abstammung etc solltest du dir mal ganz in Ruhe durch den kopf gehen lassen.
cu