Geschrieben von Sabri am 07.09.2005, 15:53 Uhr |
Meinem Ex...
..... sind Verstand und Zurechnungsfähigkeit abhanden gekommen. In regelmäßigen Abständen von 3-4 Monaten habe ich (meist brieflich durch seinen - immer wieder anderen - Anwalt) mit ihm zu tun. Diesmal will er das Sorgerecht !!! und Aufenthaltsbestimmungsrecht !!! für ein Kind, dass er seit gut zwei Jahren nicht gesehen hat, für das er noch nie einen Cent Unterhalt gezahlt hat und mit dem er trotz zahlreicher Angebote keinen Umgang hinbekommen hat. Noch nie eine Karte/Anruf/Geschenk zum Geburtstag.
Komisch, dass er sich überhaupt an sein Kind erinnert.
Wer bläst diesem Typen den Verstand aus dem Kopf?
Sabri
Re: Meinem Ex...
Antwort von kleinerRubin am 07.09.2005, 16:01 Uhr
loooool....sind ihm seine Spielsachen ausgegangen?
Grüßle,
Rubinchen
Re: Meinem Ex...
Antwort von Suka73 am 07.09.2005, 16:54 Uhr
na DAS soll mal einer verstehen!!! Was erwartet er davon??? Vor allem vom Aufenthaltsbestimmungsrecht??? Ein Mann der sich jahrelang nicht um sein Kind gekümmert hat, sich vielleicht gerade noch an den Vornamen und das Geschlecht erinnert, was möchte der bitte mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht.
LG Sue
Re: Meinem Ex...
Antwort von Yola am 07.09.2005, 16:57 Uhr
Tröste Dich,
bist nicht die Einzige, der's so geht. Frag mich auch manchmal, was so in ihren Köpfen vorgeht. Mein Ex will zwar nach eigenen Aussagen die Kinder gar nicht, hat sie seit Monaten nicht gesehen, obwohl ich ihm den roten Teppich ausgerollt habe, hat mir aber trotzdem eine Entführungs/Rückführungsklage angehängt und das ABR beantragt.
Aber die Richter sind auch nicht doof. Und wenn er sich weder kümmert noch Unterhalt zahlt... Wahrscheinlich hat ihm irgendjemand einen Floh ins Ohr gesetzt. Ich wünsch Dir viel Kraft. Auch wenn sie derart aberwitzig sind, solche Gerichtsgeschichten verlangen viel Kraft.
LG
Yola
Re: Meinem Ex...
Antwort von Sabri am 07.09.2005, 21:18 Uhr
Es ist nichts als heiße Luft. Bislang blieb es immer bei Androhungen. Wir haben uns noch nicht vor Gericht gesehen.
Kaum vorstellbar, der Mann ist Mitte 40 und hat Uniabschluss (sollte also denken können).
Gruß, Sabri
Re: Meinem Ex...
Antwort von Suka73 am 07.09.2005, 21:29 Uhr
Ach Sabri, DASS hat noch lange nix zu sagen!!! Da könnte ich Dir von meinem Ex und KV von Simon Sachen erzählen, die man auch nicht von einem mittlerweile 43jährigen Mann mit Hochschulabschluss erwartet!
LG Sue
Re: Meinem Ex...
Antwort von monavb am 08.09.2005, 3:08 Uhr
Hallo,
würde mich dann gerne einreihen, hab da auch ein Exemplar anzubieten.
Irgendwie aber schon traurig, ihm geht es doch wohl eher nicht ums Kind, oder?
Das sind die Gründe, weshalb ich dann doch froh bin, von meinem Ex seit 5 Jahren nichts zu hören und zu sehen.
Der hatte auch solch wundersamen Anwandelungen.
LG
Simone
Kenn' ich auch
Antwort von ursel66 am 08.09.2005, 6:04 Uhr
Hallo,
bei mir war es auch so: Nach den letzten beiden Unterhaltsanzeigen wg. Pflichtverletzung erhielt ich als einzige Reaktion: jeweils ein Schreiben vom Jugendamt bzgl. Umgangsrecht. Das war aber lediglich mit je einem Schreiben ans JA angefordert worden. Auf meine Ablehnung hat er schon gar nicht reagiert....
Hast du vielleicht in diese Richtung "ihn aufgebracht"????
Viele Grüße
Ursel
Re: Kenn' ich auch, ich auch...
Antwort von nightingale am 08.09.2005, 9:31 Uhr
...meine ehemals angetraute hat nach (von mir beantragtem, insofern erfolgreichen) "umgangs"aufstockungsurteil, MEHR ku gefordert und beim wechsel von halb- zu vollzeitstelle (ihrerseits) eu.
meine logikuhr geht andersrum.
greetz,
nachtigall
Re: Kenn' ich auch, ich auch...
Antwort von Rob am 08.09.2005, 17:28 Uhr
Hallo Nachtigall,
ich denke so das es mit der Verteilung der Hirnmasse zwischen Männlein und Weiblein so ein gewissen Ausgleich gegeben hat...
Wenn ich die Beiträge hier und zB in ein gewisses Forum für Väter lese, kamme ich zu dem Schluß das beide Gattungen hin und wieder mal über die Stränge schlagen...
Gruß, Rob
Re: Kenn' ich auch, ich auch...
Antwort von nightingale am 09.09.2005, 9:00 Uhr
hi rob,
genau so ist dem.
greetz,
nachtigall
*immeraufdergutenseite*