Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Strudelteigteilchen am 06.05.2012, 21:53 Uhr

mf4

Für Wohngeld oder H4 muß halt erst ausgerechnet werden, wie viel Unterhalt Dir und dem Kind zusteht - und das macht am zuverlässigsten ein Anwalt.

Für das Kind rechnet auch das Jugendamt den Unterhalt aus.

Ein Gang zum Anwalt heißt nicht, daß man sich gleich scheiden lassen muß. Die Möglichkeit der Versöhnung besteht trotzdem. Ihr könnt auch zusammen hingehen, das muß kein "Kampf-Termin" sein.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.