Geschrieben von Strudelteigteilchen am 06.05.2012, 21:53 Uhr |
mf4
Für Wohngeld oder H4 muß halt erst ausgerechnet werden, wie viel Unterhalt Dir und dem Kind zusteht - und das macht am zuverlässigsten ein Anwalt.
Für das Kind rechnet auch das Jugendamt den Unterhalt aus.
Ein Gang zum Anwalt heißt nicht, daß man sich gleich scheiden lassen muß. Die Möglichkeit der Versöhnung besteht trotzdem. Ihr könnt auch zusammen hingehen, das muß kein "Kampf-Termin" sein.
- Kann mir jemand weiterhelfen zum Thema Trennung?? - katinka-77 06.05.12, 20:40
- Re: Kann mir jemand weiterhelfen zum Thema Trennung?? - mf4 06.05.12, 20:43
- Re: Kann mir jemand weiterhelfen zum Thema Trennung?? - kerstin 21 06.05.12, 21:01
- Re: Kann mir jemand weiterhelfen zum Thema Trennung?? - mf4 06.05.12, 21:41
Oh man ... was tun ?
Erste Jugendliebe...?!
Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?
@Joni- Weiterbildungen
Keine Zeit für Freundschaften
Happy birthday, kalle
Frage wg Unterhalt
Wann kapier ich endlich
Umfrage:was habt ihr an schränken,handtüchern etc?