Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 14.09.2019, 18:41 Uhr

Muss er gar nicht

Hallo,

nein, er muss gar nichts melden.

Die Mutter kann eine Neuberechnung eben alle 2 Jahre verlangen,
Zwischendurch nur, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass der Unterhalt sich um mindestens 10% ändert. Solange er die Gehaltserhöhung nicht preisgibt (was er nicht muss) Weiss sie ja nix davon.

Warum das ein Anwalt ausrechnet, und dann noch der der KM… das würde ich eher über das Jugendamt regeln lassen. Sonst geht das doch meistens sowieso schlecht für ihn aus.

LG

D

 
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