Geschrieben von Loona25 am 08.10.2005, 15:22 Uhr |
Nach Erziehungsurlaub wieder an den alten Arbeitsplatz zurück, kennt sich damit jemand aus?
Hallo,
eine Freundin von mir möchte nach zwei Jahren Erziehungsurlaub wieder an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. Sie hat vorher vollzeit gearbeitet. Das Problem ist, dass sie jetzt nur noch drei volle Tage arbeiten kann, wegen Ihrer Tochter. Ihre Eltern sind berufstätig,der KV kümmert sich nicht um seine Tochter, Kinderhort oder ähnliches gibt es leider nicht. Ihre Tagesmutter kann nur drei Tage die Betreuung übernehmen. Kann es sein, dass Ihr jetzt gekündigt wird? Ich bin mir leider nicht sicher, aber ich glaube, dass sie Ihr Arbeitgeber nur wieder vollzeit einstellen muss, oder?
Sie traut sich Ihren Arbeitgeber nicht fragen, da sie angst vor einer Kündigung hat. Deswegen wollte ich Euch mal fragen.
LG
Loona
Re: Nach Erziehungsurlaub wieder an den alten Arbeitsplatz zurück, kennt sich damit jemand aus?
Antwort von Cat74 am 08.10.2005, 17:36 Uhr
Hey Loona,
es ist so, man kehrt zu den alten Bedingungen an den Arbeitsplatz zurück, aber gekündigt werden kann sie so od. so, fristgemäß sobald sie wieder an ihrem alten Arbeitsplatz ist. Der Kündigungsschutz gilt nur für die Zeit der Elternzeit. Wie lange hat sie die denn beantragt?
Während der Elternzeit besteht allerdings ein Anspruch auf Teilzeitarbeit mit höchstens 30 Wochenstunden, wenn vor Beginn der Elternzeit das Arbeitsverhältnis mind. sechs Monate bestanden hat und der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt.
Sie sollte vorab mit ihrem Arbeitgeber klären, wie sie sich die künftige Arbeitszeit vorstellt!
Gruß von Cat
Re: Nach Erziehungsurlaub wieder an den alten Arbeitsplatz zurück, kennt sich damit jemand aus?
Antwort von berita am 08.10.2005, 19:16 Uhr
Hallo,
unter gewissen Umstaenden hat man Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz, allerdings kann der AG betriebliche Gruende dagegen anfuehren und irgendwas findet sich immer, wenn man will.. An ihrer Stelle wuerde ich mit dem AG sprechen und eventuell fristgemaess die Elternzeit verlaengern. Teilzeit arbeiten (bis 30 h die Woche) kann sie auch in der Elternzeit und der Kuendigungsschutz bleibt ihr erhalten. Wenn ihr Kind drei Jahre ist und die EZ endet, bekommt sie normalerweise einen Kigaplatz und kann dann vielleicht wieder voll arbeiten.
LG
Berit
Re: Nach Erziehungsurlaub wieder an den alten Arbeitsplatz zurück, kennt sich damit jemand aus?
Antwort von Loona25 am 09.10.2005, 13:36 Uhr
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten!
Werde es gleich meiner Freundin weiterleiten.
Sie hat drei Jahre EZ beantragt, da sie aber jetzt im dritten Jahr nur noch Kindergeld und Unterhalt für Ihre Tochter bekommt, muss sie arbeiten gehen. Einen Kigaplatz hat sie für nächsten September schon, da sie aber Schicht arbeiten muss, wird es mit der Betreuung schwierig.
LG
Loona