Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ursel66 am 11.10.2005, 11:41 Uhr

Nee....

Der Erziehungsurlaub beginnt am Tag der Geburt. Wenn man nicht arbeitet, hat man auch Erziehungsurlaub....
Lediglich das Mutterschaftsgeld wird mit eingerechnet, so dass das Erziehungsgeld erst nach der MuSchu anfängt.
Deshalb endet der Erziehungsurlaub auch einen Tag vor dem 3. Geburtstag. So müsste man am 3. Geburtstag bereits arbeiten!
Viele Grüße
Ursel

 
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