Für alleinerziehende Eltern

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von spiky73  am 13.04.2012, 18:13 Uhr

Negativbescheinigung...?

hallo,

normalerweise sollte die negativbescheinigung nicht älter als 6 monate sein.

allerdings habe ich bei jedem kind genau EINE bescheinigung ausstellen lassen und immer wieder vorgelegt. bei bedarf hätte ich natürlich eine neue angefordert, aber bisher ist die alte bescheinigung noch jedes mal akzeptiert worden. ich vermute mal, dass in den meisten fällen, in denen die mutter ab geburt das alleinige sorgerecht hat, später keine gemeinsame sorgeerklärung abgegeben wird, das können sich die bankangestellten o.ä. wohl auch denken.

bisher habe ich auch noch nie mit übereifrigen sachbearbeitern zu tun gehabt. als ich meine große in der schule anmeldete, war der vater zufällig anwesend. ich hatte die alte "negativbescheinigung" dabei, nach dem vater hat kein hahn gekräht...

 
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