Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von engeltraene am 25.04.2004, 15:41 Uhr

nein! (m.t.)

sie hatten gemeinsames sorgerecht und sie hatte das ABR "im einzelnen"! das bedeutet ja auch "nur", dass man den täglichen ablauf selbst bestimmen kann, gell?

LG

tanja

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.