Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 18.12.2005, 22:02 Uhr

Neue Beziehung - Muß er meine Schulden abzahlen???

Sogar in einer Ehe haften ein Partner nicht einfach so für den anderen, auch qwenn das oft geglaubt wird.

In einer eheähnl. gemeinschaft schon GAR NICHT!

Es könnte ihm höchstens lästig sein, daß (des öfteren) der Gerichtsvollzieher vor der gemeinsdamen Wohnungstür steht....

Ansonsten: Partnerschaftsvertrag zu Beginn der Beziehung aufnehmen, in dem akribisch die Vermögensgegenstände aufgeführt sind.
Alle Belege aufheben, damit nicht irgendwann unterstellt werden kann, daß Dir irgendetwas Verwertbares gehört.

Ich hatte das schon umgekehrt, das geht.

Viele Grüße

Désirée

 
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