Geschrieben von Boots2012 am 10.04.2012, 17:48 Uhr |
nicht ae, aber trotzdem wichtig
Wissen musst du aber zunächst, dass es sich bei Nachbarschaftsstreitigkeiten immer um Zivilrecht handelt.
Das heißt, eine Anzeige bei der Polizei wird nur auf ein Schiedsverfahren hinauslaufen. Du musst selbst Anklage erheben und eben ggf. in Vorkasse gehen.
Aber lass dich diesbezgl. unbedingt von einem Anwalt beraten!
Schließ dich mit deinem Kumpel zusammen und lasst einen Anwalt eure gemeinsamen Interessen vertreten.
ich kann dir nur sagen, dass es ganz schön zäh und langwierig werden kann. Also ist Durchhaltevermögen gefragt.
Ob der Mann allerdings aus der Wohnung muss ist fragllich, da kenn ich mich zuwenig mit Mietrecht aus. Aber eine Veruteilung wegen Nötigung und ggf. Körperverletzung müsste defenitiv drin sein!
- nicht ae, aber trotzdem wichtig - jessy-less 10.04.12, 17:03
- Re: nicht ae, aber trotzdem wichtig - Laura-S. 10.04.12, 17:32
- Re: nicht ae, aber trotzdem wichtig - jessy-less 10.04.12, 17:47
- Re: nicht ae, aber trotzdem wichtig - Boots2012 10.04.12, 17:49
- Re: nicht ae, aber trotzdem wichtig - Boots2012 10.04.12, 17:48
- Re: nicht ae, aber trotzdem wichtig - taram 10.04.12, 19:53
- Re: nicht ae, aber trotzdem wichtig - jessy-less 10.04.12, 20:35
- Re: nicht ae, aber trotzdem wichtig - taram 10.04.12, 19:53
- Re: nicht ae, aber trotzdem wichtig - Holzkohle 11.04.12, 10:36
Grrr, bin sooo Sauer. Wo kann ich mich Beschweren?
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