Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Boots2012 am 10.04.2012, 17:48 Uhr

nicht ae, aber trotzdem wichtig

Wissen musst du aber zunächst, dass es sich bei Nachbarschaftsstreitigkeiten immer um Zivilrecht handelt.
Das heißt, eine Anzeige bei der Polizei wird nur auf ein Schiedsverfahren hinauslaufen. Du musst selbst Anklage erheben und eben ggf. in Vorkasse gehen.

Aber lass dich diesbezgl. unbedingt von einem Anwalt beraten!
Schließ dich mit deinem Kumpel zusammen und lasst einen Anwalt eure gemeinsamen Interessen vertreten.
ich kann dir nur sagen, dass es ganz schön zäh und langwierig werden kann. Also ist Durchhaltevermögen gefragt.
Ob der Mann allerdings aus der Wohnung muss ist fragllich, da kenn ich mich zuwenig mit Mietrecht aus. Aber eine Veruteilung wegen Nötigung und ggf. Körperverletzung müsste defenitiv drin sein!

 
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