Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 17.07.2003, 15:02 Uhr

Nicht viel Zeit, trotzdem schnell ein Tip...

Hi Janka,

ich hab leider nicht viel Zeit zum Posten, aber Du machst jetzt bitte folgendes:
Du sammelst Deine Papiere, d.h. alle Bescheide seit Beginn der Fehlzahlungen über 12,90 €. Was Du schriftlich beanstandet hast (Unterhalt, der nicht floß etc.), suchst Du ebenfalls zusammen.
Dann rufst Du eine Freundin, Bekannten oder sonstwen an, der/die morgen vormittag Zeit hat, und verabredest Dich mit Ihr/ihm vorm Sozialamt!!
Heute abend früh in die Falle und ausschlafen, damit Du morgen früh fit bist! :-)

Die 12,90 € wirst Du abschreiben müssen, das ist so, und für abgelaufene Zeiträume gibt es keine Sozialhilfe. Das ist auch gut so, will ich hier jetzt nicht weiter erklären.
Die Rückforderung aufgrund der geänderten Arbeitsamtsleistung (hättest DU unaufgefordert mitteilen müssen) besteht zurecht, das wirst Du zahlen müssen, aber nicht JETZT! :-)
Im Ergebnis heißt das, daß das Amt Dir sofort (auf Barzahlung bestehen!!) die fehlenden 350,- € auszuzahlen hat. Das erstmal zur Beruhigung!

Morgen früh gehst Du also mit Begleitung und mit Deinen sieben Sachen nochmal zum Sozialamt und erläuterst alles noch einmal von vorn... 12,90 €, die Sache mit dem Unterhalt (wo bleibt dazu die Entscheidung...?) und daß Du jetzt keinen Eurocent mehr in der Tasche hast.
Du solltest auch ruhig sagen, daß Du grundsätzlich die Rückzahlungspflicht der Überzahlung einsiehst, nur das Du das eben nicht von der laufenden Hilfe zahlen kannst, jedenfalls nicht alles auf einmal. Biete, wenn Du kannst, 25,- € im Monat an, dann kommst Du da pö-a-pöö auch von runter.

Wenn Du bemerkst, daß Deine Sachbearbeiterin Dir nichts geben will, nicht weiterdiskutieren, sondern Papiere schnappen und ab zur Abteilungsleitung, wenn die ebenfalls nichts zahlen will, und zwar hier und jetzt und gleich, dann drohe mit dem Gang zum Verwaltungsgericht zwecks einstweiliger Verfügung/Anordnung. Das kostet Dich keinen Pfennig, und das Gericht WIRD Dir zu Deinem Geld verhelfen, keine Bange! :-)

Was das Gericht nicht wegzaubern kann, ist die grundsätzliche Rückzahlungspflicht, aber darum wird es Dir jetzt auch gar nicht gehen, oder?

Deshalb, Janka!, auf!!, Taschentuch strapazieren und loslegen!!! Du schaffst das!


Viel Glück und Knuddels und Grüße aus Hamburg

Ralph/Snoopy

 
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