Für alleinerziehende Eltern

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von FrauKrause  am 30.05.2013, 10:49 Uhr

Nun hab ich die Kündigung ...

der Arbeitgeber muss Dir konkret BEWEISEN, dass Du das gemacht hast. Auch eine Kündigung ist KEIN BEWEIS. Gib die Kündigung SOFORT an Deinen Anwalt. Achtung: Es gibt Fristen zu beachten, ich glaube drei Wochen für eine Kündigungsschutzklage, DER AG HAT DIE BEWEISLAST für seinen angegebenen Kündigungsgrund, ansonsten ist die Kündigung unwirksam, das entscheidet das Gericht. Ich würde dann noch einen Termin beim Arbeitsamt machen, denen die Kündigung zeigen (nur Kopie überlassen) musst, und angeben, dass Du Kündigungsschutzklage einreichst (das musst Du AUF ALLE FÄLLE machen).

Dir alles Gute und gute Nerven. Das ist kein Weltuntergang.

LG fk

 
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