Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 08.02.2005, 13:17 Uhr

Ob erwerbsfähig oder nicht, spielt keine Rolle...

Hi Angi,

die entscheidende Frage ist, ob jemand arbeitsunfähig ist oder nicht. Sobald jemand in der Lage ist, auch nur 3 Stunden täglich IRGENDEINE Arbeit zu verrichten, dann ist er arbeitsfähig im Sinndes SGB II und kann einen Antrag auf ALG2 stellen.
Sozialhilfe gibt es nicht mehr.

Für diejenigen, die von einem Amtsarzt des Arbeitsamtes odert eines Rentenversicherungsträgers DAUERHAFT arbeitsunfähig geschrieben sind, gibt es Grundsicherung nach SGB XII und kein ALG2 nach SGB II. Selbiges gilt für Bürger über 65 Jahre automatisch.

Für Kinder gibt es "Sozialgeld" nach SGB II, das ab 15 Jahren automatisch ALG2 wird. :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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