Geschrieben von Marianna81 am 07.02.2014, 14:10 Uhr |
Reisen innerhalb EU/das alleinige SR
Wie funktioniert das? Reicht es wenn man dabei eine Übersetzung des Gerichtsbeschlusses (in Englisch?) dabei hat oder ist das von Land zu Land unterschiedlich? Mein Sohn und ich haben verschiedene Nachnamen. Er ist Deutscher, ich komme aus der Ukraine und lebe hier mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel.
Danke.
Re: Reisen innerhalb EU/das alleinige SR
Antwort von Pamo am 07.02.2014, 14:14 Uhr
Du nimmst die Negativbescheinigung des Jugendamtes mit, am besten übersetzt.
Re: Reisen innerhalb EU/das alleinige SR
Antwort von desireekk am 07.02.2014, 19:09 Uhr
Innerhalb der EU hatte ich nie was dabei.
Dabei habe ich GSR und die Kinder haben den Nachnamen des Papas, NICHT meinen.
Nicht mal in Thailand oder in Ägypten wollten sie irgendwas sehen.
Auch in den USA nicht (abert da hatte ich was vom Vater dabei).
Viele Grüße
Désirée
Re: Reisen innerhalb EU/das alleinige SR
Antwort von desireekk am 07.02.2014, 19:10 Uhr
Nachtrag:
Heisst natürlich nicht dass Du nix mitnehmen musst/sollst.
Engl. Übersetzung ist sicher nett, kostet aber...
VG
Désirée
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