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Geschrieben von Marianna81 am 07.02.2014, 14:10 Uhr

Reisen innerhalb EU/das alleinige SR

Wie funktioniert das? Reicht es wenn man dabei eine Übersetzung des Gerichtsbeschlusses (in Englisch?) dabei hat oder ist das von Land zu Land unterschiedlich? Mein Sohn und ich haben verschiedene Nachnamen. Er ist Deutscher, ich komme aus der Ukraine und lebe hier mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel.
Danke.

 
3 Antworten:

Re: Reisen innerhalb EU/das alleinige SR

Antwort von Pamo am 07.02.2014, 14:14 Uhr

Du nimmst die Negativbescheinigung des Jugendamtes mit, am besten übersetzt.

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Re: Reisen innerhalb EU/das alleinige SR

Antwort von desireekk am 07.02.2014, 19:09 Uhr

Innerhalb der EU hatte ich nie was dabei.

Dabei habe ich GSR und die Kinder haben den Nachnamen des Papas, NICHT meinen.
Nicht mal in Thailand oder in Ägypten wollten sie irgendwas sehen.
Auch in den USA nicht (abert da hatte ich was vom Vater dabei).

Viele Grüße

Désirée

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Re: Reisen innerhalb EU/das alleinige SR

Antwort von desireekk am 07.02.2014, 19:10 Uhr

Nachtrag:
Heisst natürlich nicht dass Du nix mitnehmen musst/sollst.

Engl. Übersetzung ist sicher nett, kostet aber...

VG

Désirée

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