Geschrieben von Marianna81 am 07.02.2014, 14:10 Uhr |
Reisen innerhalb EU/das alleinige SR
Wie funktioniert das? Reicht es wenn man dabei eine Übersetzung des Gerichtsbeschlusses (in Englisch?) dabei hat oder ist das von Land zu Land unterschiedlich? Mein Sohn und ich haben verschiedene Nachnamen. Er ist Deutscher, ich komme aus der Ukraine und lebe hier mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel.
Danke.
- Reisen innerhalb EU/das alleinige SR - Marianna81 07.02.14, 14:10
- Re: Reisen innerhalb EU/das alleinige SR - Pamo 07.02.14, 14:14
- Re: Reisen innerhalb EU/das alleinige SR - desireekk 07.02.14, 19:09
- Re: Reisen innerhalb EU/das alleinige SR - desireekk 07.02.14, 19:10
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