Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Marianna81 am 07.02.2014, 14:10 Uhr

Reisen innerhalb EU/das alleinige SR

Wie funktioniert das? Reicht es wenn man dabei eine Übersetzung des Gerichtsbeschlusses (in Englisch?) dabei hat oder ist das von Land zu Land unterschiedlich? Mein Sohn und ich haben verschiedene Nachnamen. Er ist Deutscher, ich komme aus der Ukraine und lebe hier mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel.
Danke.

 
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