Geschrieben von Avatar am 29.08.2005, 16:01 Uhr |
Scheidung einreichen - Frage !
Eine sogenannte "Blitzscheidung" kann man nach 3 Monaten getrenntleben vollziehen, wenn beide Parteien einverstanden sind. Vom bezahlen her macht das keinen Unterschied zur "normalen" Scheidung.
Dabei wird ja nur festgestellt, daß eure Ehe aus bestimmten Gründen so zerrüttet ist, daß es einer schnellen Scheidung bedarf...
Ansonsten kommen da halt die gleichen Kosten wie bei jedem anderen Scheidungsverfahren auf euch zu.
Sprich Anwalt und Gerichtskosten.
LG avatar
- Scheidung einreichen - Frage ! - VeraundZoé 29.08.05, 13:10
- Re: Scheidung einreichen - Frage ! - 3 mal mami 29.08.05, 14:56
- Re: Scheidung einreichen - Frage ! - VeraundZoé 29.08.05, 15:02
- Re: Scheidung einreichen - Frage ! - Avatar 29.08.05, 16:01
- Re: Scheidung einreichen - Frage ! - VeraundZoé 29.08.05, 20:15
- Re: Scheidung einreichen - Frage ! - Port 30.08.05, 10:26
- Re: Scheidung einreichen - Frage ! - Elkelein 30.08.05, 11:09
- Re: Scheidung einreichen - Frage ! - Port 30.08.05, 11:22
- Re: Scheidung einreichen - Frage ! - emi04 30.08.05, 13:56
- Re: Scheidung einreichen - Frage ! - Port 30.08.05, 11:22
- Re: Scheidung einreichen - Frage ! - Elkelein 30.08.05, 11:09
- Re: Scheidung einreichen - Frage ! - Port 30.08.05, 10:26
- Re: Scheidung einreichen - Frage ! - VeraundZoé 29.08.05, 20:15
- Re: Scheidung einreichen - Frage ! - 3 mal mami 29.08.05, 14:56