Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Avatar am 29.08.2005, 16:01 Uhr

Scheidung einreichen - Frage !

Eine sogenannte "Blitzscheidung" kann man nach 3 Monaten getrenntleben vollziehen, wenn beide Parteien einverstanden sind. Vom bezahlen her macht das keinen Unterschied zur "normalen" Scheidung.
Dabei wird ja nur festgestellt, daß eure Ehe aus bestimmten Gründen so zerrüttet ist, daß es einer schnellen Scheidung bedarf...

Ansonsten kommen da halt die gleichen Kosten wie bei jedem anderen Scheidungsverfahren auf euch zu.
Sprich Anwalt und Gerichtskosten.

LG avatar

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.