Für alleinerziehende Eltern

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von zwergdackel89  am 11.01.2013, 13:42 Uhr

sooo heute bei der anwältin

ich hab einen mini-triumph errungen :)

-anwältin fordert markus schriftlich auf, initiativ für sein kind zu sorgen, andernfals entfällt der umgang. dazu gehört: wohnung putzen, geld für essen haben und vorallem das kind in der mitte abzuholen.
- ein unterhaltstitel mit 30 jahren wirksamkeit wird auch erstellt. das heißt, er darf die nä. 30 jahre bluten. selbst wenn er h4 bezieht, solang er geringfügig beschäftigt ist MUSS er unterhalt leisten. IMMER. dafür kommt das amt auf *GG*
- scheidung vorgezogen, weil ich keine gemeinsamen unternehmungen mehr hatte ab märz. und, das ist am wichtigsten, weil ich bei meinem partner in der nachbarwohnung geschlafen und weitgehend gelebt habe und nur für mein kind in meine wohnung gegangen bin .
zudem kann ich nachweisen, das er unzuverlässig ist und all diese dinge, inkl. des schlechten umgangs durch seine komischen freunde und auch die tatsache, das bei dem sämtlicher müll meterhoch gestapelt steht begünstigen eine eventuelle klage auf sorgerecht. vorerst strebe ich das nicht an, da aber sowohl anwältin, als auch freunde und ich den eindruck haben sein kind juckt ihn nicht sonderlich werde ich das, wenn sich nichts bessert doch einklagen, damit ich nicht ständig für jeden pups 60 km fahren muss. (schriftstücke für den Kiga zb. da er ja nicht in der lage ist mal einen brief abzuschicken)

 
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