Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von chartinael am 27.01.2012, 15:36 Uhr

Sorgerechtsverfahren

Es gab ja einige, ich meine auch hier, die gerne etwas über mein Sorgerechtsverfahren wissen wollten.

Zur Information, der Vater hat ein Verfahren auf Gemeinsames Sorgerecht 2010 eingeleitet, nachdem ich aus der Stadt zu meinem jetzigen Mann zog.

Seine Schreiben sind dreist und unter der Gürtellinie, dennoch bekam er in der ersten Instanz das GSR zugesprochen. Das Kind wurde von dem damaligen Richter auch angehört, nur leider hat er nicht verstanden, was das Kind ihm versuchte zu sagen. Er hat vernommen, als sie sagte, sie wolle, daß ihre Familie für sie entscheidet, daß sie den KV als auch die KM meinte. Sie meinte aber die KM, den Stiefvater und ihre kleine Schwester.

Als der Beschluß vom LG eintrudelte, war sie am Boden zerstört. Wir haben daraufhin Beschwerde eingelegt und das Verfahren ist jetzt vor dem OLG. Es kam wieder zu einer Anhörung des Kindes, diesmal vor einem erfahrenerem und älterem Richter. Das Kind hatte Bammel, wieder falsch verstanden zu werden und war nach der Anhörung durch den Wind und hoffte inständig, daß der Richter auch alles so verstanden hat, wie sie es gemeint hat. Die Anhörung dauerte 45 min.

Dann kam es zur Verhandlung und der Richter gab wider, was das Kind in der Anhörung gesagt hätte. Das deckte sich mit dem, was mir bekannt war und auch das schriftliche Protokoll gab m.E. die Kindsdenke korrekt wieder. Der KV antwortete auf die Frage, ob er denn die Anhörung des Kindes und die dort getätigten Aussagen für authentisch halte ausweichend, er könne sich aber nicht vorstellen, daß sein Kind das GSR ablehne. (Ja, wie wäre es denn mal, mit dem Kind darüber zu sprechen, was es wolle?).

Die gegnerische Anwältin ist natürlich für ein GSR und wenn das Kind nicht von vornherein davon überzeugt sei, so gäbe es mittel und wege es zu überzeugen. So könne man sie zum beispiel psychotherapeutisch begleiten, damit sie zu einer akzeptanz des GSR kommt.

Das Verfahren ist noch nicht entschieden, der Richter ist aber geneigt, dem Willen des Kindes zu entsprechen. Er legt dem KV ans Herz, seine Einstellung zu überdenken, da sein Begehren seiner Einschätzung zufolge das Kind massiv belastet. Die gegnerische Anwältin möchte das allerdings durch ein psychologisches Gutachten bezeugt wissen.

Stand ist also, daß entweder der Vater seinen Antrag zurückzieht, oder eine Entscheidung nach Einholung eines psych. Gutachtens erfolgt. Ich hatte gehofft, daß der KV vielleicht doch erkennt, daß seine Tochter ihn zwar liebt, aber ihm nicht alles anvertraut, wenn es von einem unabhängigen Dritten kommt - aber selbst da erkennt er es nicht. Ich habe ihr auch schon gesagt, daß es vielleicht gut wäre, wenn sie mit ihm mal drüber spräche, wie sehr es sie und ihre Beziehung zu ihm belastet, aber sie möchte seine Gefühle nicht mit der Wahrheit verletzten. Lieber nimmt sie in kauf, daß ihre Gefühle auf der Strecke bleiben. Mann, das kann's doch nicht sein?!

So ein Verfahren ist schwierig und extrem nervenaufreibend und ich muß sagen, es macht sehr viel kaputt. Ich für meinen Teil, werde jedenfalls die Frechheiten und die Darstellung meiner Person durch die Gegenseite dem KV nicht vergessen.

 
11 Antworten:

Re: Sorgerechtsverfahren

Antwort von fsw am 27.01.2012, 15:44 Uhr

Das tut mir so leid,ich kann da mitfühlen.Ich drück dir/euch die Daumen.Viel Glück und viel Kraft.Ich warte jetzt schon auf die Antworten von Bobfahrer und Ralf(?)

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Re: Sorgerechtsverfahren

Antwort von Thelmalouise am 27.01.2012, 15:58 Uhr

Wie alt ist denn Deine Tochter und was würde sich durch das GSR ändern, was sie belastet ?
Die Rolle des Stiefvaters hat damit doch gar nichts zu tun, denn er gewinnt nichts, wenn der leibliche Vater kein GSR hat und verliert auch nichts wenn er es hat.

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????

Antwort von bobfahrer am 27.01.2012, 16:06 Uhr

Was hat den das Kind bzw dessen Meinung mit dem Sorgerecht zu tun?
Es bekommt doch davon gar nichts mit?
Ein Kind wird doch idR nur befragt wenn es um das ABR geht, und Umgang steht den beiden doch eh zu!

Warum soll der Vater kein SR Anteil erhalten?

Bin ratlos?

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Re: Sorgerechtsverfahren

Antwort von jessy-less am 27.01.2012, 16:11 Uhr

ein kind wir auch beim sorgerechtsverfahren angehört (auch wenns erst 2 jahre alt ist). die richterin meinte, man hört sich immer das kind an. egal ob SR, ABR oder UG.

wieso das gemeinsame sorgerecht das kind allerdings so stark belastet hab ich noch nicht ganz verstanden. wäre toll, wenn du das näher erklärst.
und natürlich auch interessant, wie alt deine tochter ist?

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ein kind ist am boden zerstört weil der kv das gsr bekommt??

Antwort von Savanna2 am 27.01.2012, 16:41 Uhr

das verstehe ich nun gar nicht wenn es nicht beeinflusst worden ist.
irgendwer muss doch gesagt haben dass es ganz schlimm ist anders hätte es für ein kind wohl kaum eine bedeutung...
was ändert sich konkret für sie? nicht wirklich was?

wie alt ist das kind?

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ein kind ist am boden zerstört weil der kv das gsr bekommt??

Antwort von Savanna2 am 27.01.2012, 16:41 Uhr

das verstehe ich nun gar nicht wenn es nicht beeinflusst worden ist.
irgendwer muss doch gesagt haben dass es ganz schlimm ist anders hätte es für ein kind wohl kaum eine bedeutung...
was ändert sich konkret für sie? nicht wirklich was?

wie alt ist das kind?

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Re: Sorgerechtsverfahren

Antwort von vallie am 27.01.2012, 20:02 Uhr

soweit ich mich erinnere ist deine tochter ca. 11 jahre alt.
kann das gar nicht so recht nachvollziehen, denn das gsr ist in meinen augen nur eine formsache und völlig nebensächlich.
um nerven zu sparen und auch das kind nicht unnötig zu verwirren, hätte ich dem wohl zugestimmt.
frage ist nur, ob er dann deinem wegzug hätte widersprechen können.
auf die gaudi hätte ich mich, wenn der umgang weiter cremig gelaufen wäre, auch nicht eingelassen und dagegen geklagt.

ich befürchte allerdings kein gutes ende für dich, wenn der vater seinen antrag nicht zurückzieht.....

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Re: Sorgerechtsverfahren

Antwort von chartinael am 29.01.2012, 1:48 Uhr

Ja, Tochter wird in einigen Tagen 12.

Es gibt keinen wirklichen Grund, das Sorgerecht nicht zu teilen, genauso wenig wie es einen gibt, es zu tun. In den letzten 12 Jahren lief es prima und für das Kind war es prima wie es war. Eine Veränderung möchte sie nicht.

Sie versteht nicht, warum ihr Vater jetzt eine Veränderung möchte. Vor allem, weil doch eh das Meiste bereits entschieden ist. Anhand des Einbenennungsverfahren hat sie jedoch ausreichendes Konfliktpotential erkannt, da der Vater dem nicht zustimmt. Das hat sie jetzt natürlich erkennen lassen, daß sie mit dem KV nicht diesbezüglich ihre Meinung so kommunizieren kann, daß er ihrem Willen entspricht. Nun möchte sie noch weniger, daß er das GSR erhält, denn - falls es etwas zu entscheiden gäbe - glaubt sie nun, daß er nur nach seinem Willen entscheiden würde und das, obwohl er doch gar nicht mit ihr zusammenlebt. Sie findet es außerdem nicht gut, daß er nicht einmal mit ihr über sein Ansinnen gesprochen hat, um zu hören, was sie davon hält.

Wenn der KV den Antrag nicht zurückzieht, wird der Richter den Antrag ablehnen. Es geht eigentlich wohl nur noch darum, ob mit oder ohne psychologisches Gutachten. Er ist geneigt, es ohne psychologisches Gutachten abzulehnen, der KV will wohl aber ein solches. Mal schauen. Eine Ablehnung des Antrages heißt aber, daß unsere Beschwerde Erfolg hätte.

Vallie, verloren haben wir so und so schon, denn die Beziehung ist natürlich dadurch sehr belastet. Was früher unbelastet war, ist heute es eben nicht mehr. Das ist das bedauerlichste daran. Und alles nur, weil der KV stinkig ist, daß wir umgezogen sind, ohne ihn mit in den Umzugsentscheidungsprozeß einzubeziehen.

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Re: ein kind ist am boden zerstört weil der kv das gsr bekommt??

Antwort von chartinael am 29.01.2012, 1:50 Uhr

Warum sollte sie beeinflußt sein? Sie fand es gut, wie es war und möchte nicht, daß sich was ändert. Die Entscheidung des Richters am LG, dem KV das Sorgerecht zuzusprechen, hat sie als ungerecht und entgegen ihrem Willen empfunden.

Ansonsten, nö, es ändert sich so oder so nicht wirklich etwas. Daher sehe ich dem recht gelassen entgegen.

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Re: ????

Antwort von chartinael am 29.01.2012, 1:51 Uhr

Warum bekommt das Kind nichts davon mit? Und ganz ehrlich, wer, wenn nicht das Kind, sollte bitte im Mittelpunkt eines solchen Verfahrens stehen?

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Re: Sorgerechtsverfahren

Antwort von chartinael am 29.01.2012, 1:54 Uhr

Nein, die Rolle des Stiefvaters wird dadurch nicht angetastet. Nur ist es halt so, daß wenn die Tochter von ihrer Familie spricht, sie eben nicht KV, KM und sich meint, sondern KM, SV und Schwester und auch nicht KV, SM und sich.

Die Entscheidungskompetenz soll weiterhin bei uns liegen und nicht durch den KV tangiert werden.

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