Geschrieben von snoopy36 am 17.08.2010, 6:37 Uhr |
Steuer-Frage
Hallo zusammen,
gibt es eigentlich irgendeine Möglichkeit, eine gemeinsame Steuererklärung zu machen, wenn beide Partner in Steuerklasse I bzw. II sind?
Oder eine andere Frage: gibt es einen Weg, aus den Steuerklassen I und II herauszukommen und in III und V zu wechseln, OHNE dass man zusammenzieht? So, wie ich das bisher gelesen habe, scheint die Bedingung für Klasse III und V ein gemeinsamer Haushalt zu sein.
LG und danke schon mal für eine Antwort, sofern sich überhaupt jemand damit auskennt ;-))
snoopy
Re: Steuer-Frage
Antwort von ursel66 am 17.08.2010, 7:11 Uhr
Hallo,
Steuerklasse 3/5 bzw. 4/4 sind nur für Ehepaare oder gleichgestellte Paare.
Also heiraten ist Pflicht - zusammen wohnen reicht da nicht.
Re: Steuer-Frage
Antwort von Leena am 17.08.2010, 7:51 Uhr
Na ja, Steuerklasse III/V bzw. IV/IV geht nur bei Ehepaaren, die auch - na, sagen wir mal - aktiv verheiratet sind, ist in § 26 EStG geregelt, falls Du nachlesen möchtest.
Die Ehepartner müssen beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein (da gibt es oft potentielle Probleme, wenn z.B. ein Ehepartner aktiver US-Soldat ist und unter das NATO-Truppenstatut fällt und daher in Deutschland zwar lebt und arbeitet, aber eben nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist) und die Ehepartner dürfen nicht dauernd getrennt leben.
Allerdings gibt es jede Menge Rechtsprechung, Dienstanweisungen etc., was unter "nicht dauernd getrennt lebend" zu verstehen ist, d.h. wenn z.B. ein Ehepartner unfreiwillig längerfristig in einer JVA untergebracht ist, das gilt dann auch nicht als "dauernd getrennt lebend", auch wenn es faktisch ja schon der Fall wäre, ist ja aber nicht mit Absicht, sozusagen. ;-) Oder bei beruflich bedingter Abwesendheit, oder wenn z.B. ein Ehepartner zu seinen pflegebedürftigen Eltern zieht, um sich um diese kümmern zu können, oder bei Aufenthalt des Ehegatten selbst im Alten- oder Pflegeheim...
Ansonsten, eine Anmerkung noch - Steuerklasse II gibt es nur für "echte Alleinerziehende", die nicht "aktiv verheiratet" sind und eben KEINEN gemeinsamen Haushalt mit einer anderen völljährigen Person führen (Ausnahmen gelten unter bestimmten Bedingungen bei eigenen volljährigen Kindern).
Re: Steuer-Frage
Antwort von berita am 17.08.2010, 8:06 Uhr
Nein, dafür müsstet ihr sogar verheiratet sein. Wenn ihr "nur" zusammenzieht, bekommt ihr beide Klasse I, verschlechtert euch also noch. Könnte sein, dass sich das irgendwann ändert, aber wann und ob zu unserem Vorteil, bleibt abzuwarten..
Re: Steuer-Frage
Antwort von snoopy36 am 17.08.2010, 8:35 Uhr
Danke für Eure lieben Antworten.
Vielleicht hätte ich ein wenig mehr schreiben sollen;-)).
Wir sind verheiratet, haben uns aber vor 1,5 Jahren getrennt, haben beide eigene Wohnungen, sind aber wieder zusammen. Wir sehen uns also jeden Tag, fahren gemeinsam in den Urlaub usw. Allerdings wollen wir weiterhin getrennte Wohnungen haben, weil wir beide diese Rückzugsmöglichkeit einfach brauchen. Nennen wir es mal eine "offene Ehe" ;-)).
Aber das alleine reicht eben nicht, um aus I und II wieder rauszukommen, oder? Ist eben nicht "aktiv" genug...
Re: Steuer-Frage
Antwort von Leena am 17.08.2010, 8:43 Uhr
...wenn Ihr einen gemeinsamen Familienwohnsitz hättet, in der Ihr beide mit Hauptwohnsitz gemeldet seid, und einer von Euch zusätzlich eine kleine Zweitwohnung am Ort, in der er mit Nebenwohnsitz gemeldet ist, dann sollte das nicht "steuerschädlich" sein, und wenn Ihr, wie Du oben schreibst, wieder zusammen seid, Euch täglich seht, Euch gemeinsam um die Kinder kümmert etc., dann würde ich eigentlich schon davon ausgehen, dass Ihr eben nicht dauerhaft getrennt lebend seid. Eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hättet Ihr ja dann auch... oder nicht?
Re: Steuer-Frage
Antwort von snoopy36 am 17.08.2010, 13:23 Uhr
So in etwa haben wir das nun auch geplant. Hauptwohnsitz hier, Zweitwohnsitz bei meinem Mann. Ich denke, dann klappt das. Auch mit uns.
Re: Steuer-Frage
Antwort von berita am 17.08.2010, 21:40 Uhr
Wobei dann zu beachten ist, dass man in einigen Städten Zweitwohnungssteuer zahlen muss. In Hamburg sind das z.B. 8 Prozent der Kaltmiete (wenn man kostenlos dort wohnt, wird die ortsübliche Miete herangezogen).
Re: Steuer-Frage
Antwort von snoopy36 am 18.08.2010, 6:45 Uhr
stimmt. Hier bei uns ist es zum Glück nicht so.
Trotzdem danke für den Hinweis. Ich wusste vorher nämlich auch nichts davon.
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