Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 06.02.2005, 11:39 Uhr

Steuererklärung

Wenn Du 2003 keine eigenen Einkünfte hattest, da Du noch in Elternzeit warst, bist Du verpflichtet, einer Zusammenveranlagung zuzustimmen. Im "Innenverhältnis" kann es u.U. auch zu einer "Ausgleichspflicht" Deinerseits kommen, das wäre allerdings wäre das sozusagen erst "das Ende der Fahnenstange".

Außerdem geht es ja wohl um die Steuererklärung für 2003, da läuft die normale "maximale" Fristverlängerung jetzt Ende Februar aus, und - je nach Bearbeiter - ist es mit einer Fristverlängerung nicht mehr so einfach, teilweise sind auch schon Zwangsgeldandrohungen bei Nichtabgabe verschickt worden - kann also durchaus sein, dass die Abgabe langsam pressiert. Aber da könnte Dein Ex-Mann sich vielleicht auch etwas deutlicher ausdrücken...

(Je nachdem, wie sehr sich die Bearbeitung verzögern sollte, können übrigens auch "Verluste" entstehen, da ab April 2005 für 2003 Zinsen anfallen, und bei Steuernachzahlungen geht das natürlich zu Lasten der Steuerpflichtigen.)

Ich würde also dringend noch mal zum Gespräch mit Deinem Ex raten, indem Du deutlich machst, dass Du Dein Pflicht zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung kennst, er aber auch mal ein bisschen "Klartext" reden sollte...

 
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