Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Nicole-Mami am 22.09.2005, 21:08 Uhr

typische Machtposition/ausübung

Hallo Richie,

also erst einmal möchte ich klarstellen, dass ich niemandem "empfehle" bockig zu sein. Ich persönlich finde ein solches Verhalten ausgesprochen kindisch, aber die (natürlich subjektive) Beschreibung des Kindsvaters läßt darauf schließen, dass er sich eben so benehmen könnte.

Mag sein, dass im Gesetz alles geregelt ist, aber bekanntlich ist Papier geduldig.

Laut der Beschreibung von Emilys Mama hat der Vater ja durchaus ein regelmäßiges Umgangsrecht, was von beiden Seiten einvernehmlich geregelt wurde - immer die beste Lösung!

Das alles hat er OHNE das gemeinsame Sorgerecht. Anscheindend verstehen sich beide auch immerhin gut genug, um Änderungen gemeinschaftlich besprechen zu können und eine Ausdehnung des Besuchsrechts ist gar nicht in seinem Sinne (ich meine, sie hat geschrieben, dass er auch mal Freizeit für sich braucht).

Also ist beim derzeitigen Stand jeder zufrieden. Warum dann eine Änderung des Sorgerechts?

Solange sich beide wie erwachsene Menschen benehmen, sehe ich im gemeinsamen Sorgerecht natürlich immer den richtigen Weg, aber in diesem Fall muß sie ja befürchten (laut ihrer Beschreibung vom Vater), dass er jederzeit nach Lust und Laune mal "querschlagen" kann und z.B. seine Unterschrift verweigert, weil er ihr eins auswischen will.

Ich weiß, dass es im Alltag mit dem gemeinsamen Sorgerecht - auch wenn beide Parteien zusammen leben - manchmal echte bürokratische Hürden zu nehmen gibt. Als wir einen Reisepass für unseren Sohn beantragt haben, haben wir geschlagene 1,5 Stunden bei der Polizei verbracht, weil die irgend etwas fehlerhaft gespeichert hatten. Wir mußten sämtliche Unterlagen vorlegen (Geburtsurkunde, Urkunde über gemeinsames Sorgerecht, unsere beiden Personalausweise) und mußten beide - inklusive Kind - persönlich dort erscheinen.

Nächstes Beispiel: Unser Sohn hat einen eigenen Fonds. Bei Einrichtung des Fonds mußten o.g. Unterlagen wieder beigelegt werden und beide mußten die Fondseröffnung unterschreiben. Keiner von uns kann allein auch nur die Höhe der monatlichen Zahlungen ändern, ohne dass der andere ebenfalls eine Unterschrift darunter setzen muß.

Warum sollte sie jetzt - nach der Trennung - diese Umständlichkeiten auf sich nehmen?

Natürlich nutzt sie dann ihre "Macht" aus, darüber entscheiden zu können, ob sie ihre Zustimmung gibt oder nicht, aber 1. hätte er das gemeinsame Sorgerecht schon längst haben können, er ist nur selber nicht aus den Puschen gekommen und 2. hat er dadurch keinerlei Nachteile, denn die - für alle Seiten zufriedenstellende - Besuchsregelung wird davon nicht berührt.

Und ganz provokant gesprochen: Mir wurde damals vom Jugendamt ausdrücklich abgeraten, dem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen, unter anderem mit der Begründung, dass bei der gemeinsamen Sorge im Falle einer Trennung kein Unterhalt fließt. Erst wenn festgestellt wird, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur bei einem Elternteil liegt, kann eventuell ein Unterhalt zugesprochen werden. Vielleicht hat sein Stimmungswechsel ausschließlich finanzielle Motive und das hat dann mit Sorge ums Kind wohl eher wenig zu tun.

 
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