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von el-mausi  am 14.10.2012, 23:01 Uhr

Umgangsrecht

Hallo. ich habe mal eine Frage. in der ss stellte sich bei mir schon heraus dass ich alleinerziehend sein werde ( kindsvater plötzlich verstorben) die familie des kindsvaters gab anfangs noch vor interesse am kind zu haben. hatte vor kurzem einen termin beim gericht wegen der vaterschaftsfeststellung. familie vom kindsvater war anwesend meideten uns aber. meine frage ist wenn die familie des kindsvaters an mich heran treten sollte um ein umgangsrecht haben zu wollen kann ich dies ablehnen?

 
3 Antworten:

Re: Umgangsrecht

Antwort von mf4 am 14.10.2012, 23:10 Uhr

Ich finde das traurig, dass du deinen Partner und dein Kind den Papa verloren hat
:( Ich nehme mal an das Kind ist da und vielleicht wissen die Eltern ja nicht wie sie damit umgehen sollen. Ich würde den Eltern Kontakt gewähren. Es ist doch ihr Enkelchen. Was willst du später dem Kind erzählen? Papa lebt nicht mehr und die Großeltern wolltest du nicht im Leben des Kindes haben? Vielleicht kommen Zeiten da wärest du dankbar, wenn du Hilfe bekommst von seiner Familie.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Sternenschnuppe am 15.10.2012, 8:50 Uhr

Puh, schwer für alle.
Aber bitte bedenke, nicht nur Du hast Deinen Partner und Vater des Kindes verloren, sie haben ihren Sohn verloren.
Trauer ist so vielfältig, vielleicht können sie gerade nicht anders und schieben Euch weg weil es ihnen weh tut.

Nun ist die Vaterschaft festestellt, es ist ihr Enkel, ein Teil des Sohnes der lebt.
Geb ihnen etwas Zeit.
Und bedenke auch dass genau diese Menschen diejenigen sind die Deinem Kind Dinge über den Papa erzählen können, die Du gar nicht weisst.
Sie sind ein Teil von Euch.

Klar, gibt auch welche die haben kein Interesse, werden nie welches haben.

Aber bei so einer Tragödie würde ich nun nach dem Rechtskram alles auf null setzen und schauen ob man eine Beziehung zustande bringt.
Den Papa hat das Kind schon verloren.

Alles Gute für Euch

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Re: Umgangsrecht

Antwort von spiky73 am 15.10.2012, 9:02 Uhr

hallo,

ich stimme mf4 zu - warum willst du von vornherein allen kontakt abblocken? offenbar ist doch nichts zwischen der familie und dir vorgefallen, dass die entscheidung, den kontakt voellig abzulehnen rechtfertigen wuerde... jedenfalls hast du nichts davon in deinem posting erwaehnt.

hast du denn vor oder nach dem gerichtstermin den kontakt gesucht? vielleicht sind sie einfach unsicher - und je nachdem, ob eure 'familiaere' beziehung vorher intensiv war oder nicht, wissen sie vielleicht nicht, wie sie an dich herantreten sollen... vielleicht gab es frueher schon wenige gemeinsamkeiten?
ausserdem ist ein gerichtstermin auch immer so eine ernste sache, da sind alle angespannt und ueberhaupt.
spring doch einfach ueber deinen schatten und mach du den ersten schritt. wenn dann nichts zurueckkommt oder das interesse einschlaeft, musst du ihnen das kind ja nicht nachtragen. aber dann hast du es wenigstens versucht.
und selbst in dem fall solltest du die tuer von dir aus nie ganz schliessen, es ist die familie deines kindes... und wenn es keine gravierenden probleme gab oder gibt, dann besteht doch eigentlich auch kein anlass, den kontakt voellig zu blockieren.

lg und alles gute,
martina.

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