Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Jessi757 am 03.03.2016, 14:35 Uhr

Umgangswochenende

Gibt es eine schriftliche Umgangsvereinbarung?

Wenn nicht, würde ich zum Jugendamt gehen und genau eine solche anstreben.

In einer Umgangsvereinbarung steht grundsätzlich:

Der Kindesvater ist berechtigt und verpflichtet seine Kinder wie folgt zu sehen. (!)

Das betone ich mal besonders weil es Umgangsrecht und Umgangspflicht gibt. Beides trifft gleichermaßen zu.
Das wurde hier oft gerne anders dargestellt.

Tatsächlich ist der Vater also zum Umgang verpflichtet. Es wird nur praktisch kein Umgang erzwungen, weil man davon ausgehen muss, dass es dem Kindeswohl nicht entspräche, mit einem unwilligen Elternteil Umgang zu haben.
Wenn das Kind keinen Umgang will, ist der Umgang dem Kindeswohl allerdings nicht zuwider...

LG

Jessi

 
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