Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 04.01.2013, 16:45 Uhr

Und wer zahlt das?

Es ist ja nicht so, dass die Familienrichter nur in ihren Büros sitzen und ihre Eier schaukeln. Hier in München wartet man gerne ein Jahr auf einen Termin für eine Verhandlung, weil die Gerichte völlig überlastet sind.

Im Grunde ist der Status Quo ja eine Art Widerspruchslösung: Solange der KV nicht klagt, wird seine Nicht-Reaktion als stillschweigendes Einverständnis mit der Entscheidung der KM gewertet. Sooooo falsch finde ich das nicht - auch in anderen Bereichen gibt es ja so eine Rechtsprechung, die ein stillschweigendes Einverständnis als Zustimmung wertet.

Hier ist das Prozedere übrigens auch bei verheirateten oder friedlich zusammenlebenden Eltern das gleiche: Ein Elternteil geht mit dem Kind zur Anmeldung (warum sollen beide dafür Urlaub nehmen?) und unterschreibt. Völlig unabhängig davon, ob der abwesende Elternteil der Rama-Ehegatte, der liebende LG oder der böse Ex ist.

Als ich KindKlein in der Grundschule angemeldet habe, hat mir der Schulleiter angeboten, auf die Unterschrift des KV zu bestehen. Das war zu der Zeit, wo ich ernsthaft darüber nachgedacht habe, das ASR einzuklagen, und er wollte mich dabei unterstützen. Ich habe es dann gelassen - sowohl das Einfordern der Unterschrift des KV als auch das Einklagen des ASR. Ohne wesentliche Konsequenzen. Weswegen ich heute der festen Überzeigung bin, dass das SR überbewertet wird.

 
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