Geschrieben von MartinaB am 15.11.2014, 20:18 Uhr |
Unterhalt Jugendamt Beistand Neuberechnung
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Mein Mann hat einen Sohn fast 16. Er hat immer Unterhalt für ihn bezahlt. Der Unterhalt wurde allerdings berechnet bevor er mich geheiratet hat und wir selber 2 Kinder bekommen haben. Falls eine Erhöhung lt. Düsseldorfer Tabelle kam wurde er benachrichtigt vom Jugendamt und der neue Betrag wurde dann bezahlt. Nun beginnt der Sohn sehr wahrscheinlich eine Ausbildung im nächsten Jahr. Somit würde sich der Unterhalt verringern. Bekommt man da automatisch Bescheid vom Jugendamt oder muss man sich dann selber darum kümmern?
Danke
Martina
Re: Unterhalt Jugendamt Beistand Neuberechnung
Antwort von mf4 am 15.11.2014, 21:24 Uhr
Das JA wird nicht wissen, dass das Kind die Ausbildung beginnt. Sowas teilt man ja nicht dem JA mit als Mutter.
Re: Unterhalt Jugendamt Beistand Neuberechnung
Antwort von MartinaB am 15.11.2014, 22:02 Uhr
An wen muss man sich dann wenden als Vater zwecks Neuberechnung? Könnte das JA auf Nachfrage des Vaters es neu berechnen?
Re: Klaro!
Antwort von Franke am 15.11.2014, 23:48 Uhr
"Könnte das JA auf Nachfrage des Vaters es neu berechnen?"
Hätte er vielleicht schon mal machen sollen (weitere Kinder).
Solange Beistandschaft geführt wird, auf jeden Fall der richtige Ansprechpartner.
Re: Unterhalt Jugendamt Beistand Neuberechnung
Antwort von shinead am 17.11.2014, 8:05 Uhr
Kümmern muss sich immer der, der die Änderung will.
In dem Fall also Dein Mann.
90 Euro des Lehrlingsgehalt bleiben ohne Anrechnung. Der Rest wird als Einkommen eingerechnet.
Re: Unterhalt Jugendamt Beistand Neuberechnung
Antwort von MartinaB am 17.11.2014, 18:44 Uhr
Ja, das habe ich inzwischen auch gelesen mit den 90 Euro. Nur wo muss man das machen bei dem Jugendamt welches für seinen Sohn zuständig ist oder wo?
Re: Unterhalt Jugendamt Beistand Neuberechnung
Antwort von Franke am 18.11.2014, 1:07 Uhr
Das Jugendamt, das Euch Benachrichtigungen zukommen ließ, wenn es Änderungen gab.
Beziehungsweise, falls Mutter und Sohn umgezogen sind, sollte auch Beistandschaft weitergegeben worden sein an zuständiges Stadt- oder Kreisjugendamt.
Ich meine allerdings, bei minderjährigen Auszubildenden 90 € Freibetrag und Anrechnung der Hälfte vom verbleibenden Rest auf den Unterhalt.
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