Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von nightingale am 07.03.2013, 23:18 Uhr

Unterhalt...?

hi,

naja,

der selbstbehalt, d. h. was der unterhaltspflichtige für seinen eigenen unterhalt behalten darf liegt bei 1000 eur. dazu kämen evtl. trennungs-/berufsbedingte mehraufwendungen. eine aussergerichtliche verpflichtung, wenns der vater dann einsieht, wär wohl bei den einkommensverhältnissen zielführender. wobei ich mir subjektiv bei dem netto eine kinderfinanzierung :O praktisch gar nicht vorstellen kann :(

greetz,
nachtigall

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.