Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ani_k am 28.03.2013, 10:14 Uhr

Unterhalt

Ich hätte da mal ein paar Fragen zwecks Unterhalt.

Ein Vater hat 3 Kinder (6,8,13). Er verdient 1500€ im Monat und zahlt bis zu seinem Selbstbehalt 500€ Unterhalt für alle 3.
Bekommt die Mutter dann noch Unterhaltsvorschuss um den restlichen Unterhalt zu decken?

Sie geht nur ein paar Stunden arbeiten. Oder bekommt sie den Rest von der Arge?
Wenn ja, muss der Vater das Geld irgendwann an die Arge zurückzahlen?

 
11 Antworten:

Re: Unterhalt

Antwort von Sternenschnuppe am 28.03.2013, 10:30 Uhr

Unterhaltsvorschuss wäre ja weniger als er zahlt.
Das Kind mit 13 Jahren würde gar keinen mehr bekommen, die anderen beiden Kinder meine ich 180€ pro Kind, also 360€
Er zahlt 500€ , das ist ja mehr.

Weiss aber nicht ob man die Kinder finanziell trennen kann ? Dass er den Unterhalt für das Große Kind komplett beidient , also 334 meine ich und dann für die Kleineren jeweils 180 Vorschuss.
Das wären dann insgesamt 694€.

Dann hätte sie wirklich fast 200€ mehr.
Das würde ich mal erfragen wie das gehen könnte.

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Re: Unterhalt

Antwort von shinead am 28.03.2013, 10:41 Uhr

Das ist ein sogenannter Mangelfall. Alle Kinder erhalten Proportional einen Anteil von den 500 Euro.

Wird Unterhalt gezahlt, fällt UVG weg.

Dem Vater kann aufgrund seiner erhöhten Erwerbsobliegenheit zugemutet werden einen 450 Euro Job anzunehmen um den Mindestunterhalt zahlen zu können.

Insgesamt müsste er ja 269+272+334, also 875 Euro zahlen.

Wenn die Mutter Aufstockerin ist, dann stockt die Arge die Einkünfte der Kinder auf den Mindestbetrag hoch (und zwingt den KV hoffentlich zum 450 Euro Job!)

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Re: Unterhalt

Antwort von Ani_k am 28.03.2013, 11:51 Uhr

Ihm wurde es schon auferlegt aber er hat in seinem ersten Job schon soviel zu tun und arbeitet von früh bis spät, dass er nicht noch einen Job annehmen kann.
Was mich halt interessieren würde, ob er das Geld der Arge zurückzahlen muss.

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Re: Unterhalt

Antwort von Keldana am 28.03.2013, 12:51 Uhr

"Was mich halt interessieren würde, ob er das Geld der Arge zurückzahlen muss."

Ich gehe nicht davon aus ... UVG müßte er theoretisch zurück zahlen ... aber glaube auch nur solange, bis die Kinder keinen Unterhalt mehr bekommen. Also wenn für die Kinder nichts mehr gezahlt werden muß, kann das Amt nicht sagen "jetzt kriegen wir noch X Jahre diese 500 Euro monatlich".

In "Deinem" Fall muß er das aber wohl eher nicht zurück zahlen. Aber mal ehrlich ... warum interessierst DU Dich dafür ???

Bei Leuten, die sich komplett um Unterhalt drücken (wie meine Ex-Frau) kann ich so ein Interesse noch in gewisser Weise nachvollziehen. Aber er zahlt ja zumindest 500 Euro und bis das letzte Kind mindestens 18 Jahre alt ist muß er etwas zahlen.

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Re: Unterhalt

Antwort von shinead am 28.03.2013, 13:07 Uhr

>>Ihm wurde es schon auferlegt aber er hat in seinem ersten Job schon soviel zu tun und arbeitet von früh bis spät, dass er nicht noch einen Job annehmen kann.

Es gibt noch Samstage...

Wahrscheinlich kommt keiner von der ARGE auf die Idee, aber man könnte (da er die Auflage nicht erfüllt), den Differenzbetrag zwischen tatsächlich gezahltem und regulärem Mindestunterhalt vertiteln. Dann müsste er zurück zahlen.

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Re: Unterhalt

Antwort von Mutti32 am 28.03.2013, 13:21 Uhr

Hallo shinead,
ich finde es ist immer leichter gesagt als getan - den KV zum 450 Euro Job zu zwingen.
Es gibt doch genug Männer die nicht arbeiten gehen - nur um keinen Unterhalt zu zahlen - und da wird nichts unternommen.
Und man selbst hat auch keine handhabe. Oder?

Mir gehts selbst so. Der KV hat noch nie einen Cent gezahlt, er geht nicht arbeiten und bezieht auch kein Hartz IV. Er lässt sich von seiner neuen Partnerin durchschleifen.

LG Mutti32

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nicht bis mind. 18

Antwort von Schippchen am 28.03.2013, 14:06 Uhr

sondern bis das letzte Kind eine Ausbildung fertig hat, es sei denn es geht mit 18 in die Arbeitslosigkeit. Aber der Vater meines Halbbruders (19j jetzt alt) muss die Zahlung wiederaufnehmen, wenn der eine Ausbildungsstelle gefunden hat, so hat das Gericht entschieden.
(Als seine Neue schwanger wurde, hat er nämlich gemeint, sein Sohn ist ja 18 und er müsse ja nun nicht mehr zahlen, Pustekuchen)

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Re: Unterhalt

Antwort von shinead am 28.03.2013, 15:19 Uhr

Mit dem richtigen Anwalt funktioniert da schon was. Wenn er nachweislich seiner erhöhten Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt kann ein fiktives Einkommen zur Berechnung des Unterhaltes angenommen werden.
Wird der Unterhalt dann vertitelt und der Herr zahlt weiterhin nicht, dann wandert er in den Knast.

Doch - um ehrlich zu sein ist es ganz einfach. Nur die wenigsten ziehen es durch - leider!

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Re: Unterhalt

Antwort von Ani_k am 28.03.2013, 17:34 Uhr

Er geht auch Samstsgs arbeiten. Den Sonntag hat er noch frei.

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Re: Unterhalt

Antwort von Ani_k am 28.03.2013, 17:35 Uhr

Weil er das gerne wissen möchte, was noch alles auf ihn zukommt.

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Re: Unterhalt Berechnung Mangelfall - Anspruch UVG 50 Euro

Antwort von Lena_1977 am 28.03.2013, 18:27 Uhr

Ich denke du solltest das prüfen lassen - nach meiner Rechnung müßte er für die beiden jüngern Kids 272 Euro zahlen, für das Große 331 Euro - wäre ein Bedarf von 875 Euro für alle 3

272 KU x 500 Euro Masse / 875 Anspruch = 155 Euro für die kleinen Kinder - da müßte pro Kind noch ein Unterhaltsvorschussanspruch von 25 Euro * bestehen

331 KU x 500 Euro Masse / 875 Anspruch = 189 Euro für das Große

155+ 155+189 oder 190 = 500 Euro

* wenn die 72 Monate Bezugszeit noch nicht um sind, diesen müßte der Vater auch nicht zurückzahlen, weil er nicht leistungsfähig ist

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