Für alleinerziehende Eltern

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von jamelek  am 17.10.2014, 19:03 Uhr

Unterhaltseintreibung über RA

@ Shinead, danke dir erstmal.
Der Titel besagt lediglich wie folgt: "XXX verpflichtet sich dem KInd 100 % des jeweiligen Regelbetrages nach § 1 der Regelbetragsverordnung zu zahlen.

500 Euro ist schon ziemlich ziemlich viel Geld für mich. Zumal zu befürchten ist, dass der KV nichts gespart hat (hat er früher jedenfalls nie), wovon eine rückwirkende Zahlung zu begleichen wäre. Wenn ich also nur erreichen kann, dass er monatlich 20 Euro mehr zahlt, sieht das schlecht für mich aus.

Ich werde aber wohl mal ein Beratungsgespräch diesbezüglich in Anspruch nehmen. Vor ein paar Jahren hat eine Anwältin für Familienrecht mir dafür 50 Euro zzgl. Steuer berechnet.

 
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