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Geschrieben von schneckchen19 am 12.07.2008, 22:25 Uhr

Unterhaltsfrage

Hallo,

sagt mal, stimmt es, das wenn ich genug verdienen würde, mir kein Unterhalt mehr für meinen Sohn zustehen würde vom Vater?

LG

 
7 Antworten:

Re: Unterhaltsfrage

Antwort von charty am 12.07.2008, 22:31 Uhr

Nein, denn der Kindesunterhalt steht dem Kind zu und der ist unabhängig von Deinem Gehalt. Im Mangelfall des Vaters gibt es einige Ausnahmen, aber nur dann wenn Du wesentlich mehr verdienst als er (habe ich zumindest gelesen).

Vg Claudia

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von shinead am 12.07.2008, 22:36 Uhr

Dann müsstest Du aber einiges verdienen, der Vater dafür extrem wenig.

Also Dieter Bohlen würde wohl keinen Kindesunterhalt für ein Kind bekommen, dass bei ihm lebt, die Mutter aber "nur" knapp 1000 Euro netto in Vollzeit verdient.

Für "Normalsterbliche" ist die Ausklammerung des Anspruchs nicht gemacht...

Ich verdiene m.E. nach gut, und auf jeden Fall genug um mich und meinen Sohn locker über den Monat zu bringen. Der Vater ist Hartz IV Empfänger. Trotzdem steht mir/meinem Sohn Unterhalt zu...

Gruß
Corinna

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von schneckchen19 am 12.07.2008, 22:39 Uhr

Ich hatte eben ein Gespräch mit meinem Ex...
Ich bekam bis Juni UHV, habe denen dann telefonisch mitgeteilt das der KV ab Juli den Unterhalt an mich zahlen wird.
Ich hab dann einen Schrieb fertig gemacht und er wollte den wegfaxen, damit es schneller geht und der Unterhalt nicht mehr überwiesen wird. Hat er aber zu spät gemacht und der Unterhalt kam.
Jetzt wollen sie natürlich den zu viel bezahlten Unterhalt zurück haben und ich hab ihm das eben mitgeteilt, da ich von ihm dann natürlich diesen Monat keinen Unterhalt bekommen habe.

Jetzt regt er sich auf, das er ja Unterhalt für den Kurzen zahlen muss, nur weil ich nicht arbeiten gehe (habe bis zur räumlichen Trennung gearbeitet, konnte aber die AZ dann nicht mehr einhalten als AE)
Er meint er zahlt ja zwischendurch auch Sachen für den Kurzen (heute 3 neue Nintendo DS Stifte für 6,99€ und morgen gehen sie zusammen ins Kino)
Hab ihm dann gesagt das andere Väter das auch machen, ihre Kinder regelmäßig sehen (ist bei uns nicht so, mal mehr - mal weniger) und trotzdem Unterhalt zahlen.
Ich gehe ab nächsten Monat wieder zur Schule, bekomme dann Bafög und nächstes Jahr werde ich studieren. Das wurmt ihn total, weil er meint wenn ich arbeiten gehe, dann muss er keinen Unterhalt mehr zahlen *seufz*

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von charty am 12.07.2008, 22:54 Uhr

Bleib ruhig! Er muss zahlen, da kommt er nicht darum herum. Und, dass er auch mal was für den Kleinen zahlt ist doch normal und das bringt doch auch sein Umgang mit ihm mit sich. Wenn ihm die "Kleinigkeiten" zu viel sind, dann soll er sie lassen aber dafür fristgerecht seinen Unterhalt zahlen. Da kann er in Teufelsküche kommen, wenn er das nicht macht!

Laß Dich nicht verunsichern.

Vg Claudia

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von fee72 am 12.07.2008, 23:11 Uhr

Hallo,
normalerweise bleibt der Kindesunterhalt immer unberührt. Außer Du würdest Millionen verdienen. Bei Deinem Unterhalt ist liegt die Grenze bei 770 Euro was Du haben darfst plus 300 Euro. Was der KV dann an Dich zahlen müßte weiß ich nicht, das hängt auch mit seinem Verdienst zusammen.
LG

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von schneckchen19 am 12.07.2008, 23:16 Uhr

Danke für eure Antworten, dann werde ich mir mal kein schlechtes Gewissen mehr einreden lassen.
Für mich muss er keinen Unterhalt zahlen, Gott sei Dank, denn dann würde ich meinen Traum vom Studium freiwillig aufgeben..

LG

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von Anja B. am 13.07.2008, 12:22 Uhr

Hallo,
das Unterhaltsgeld fürs Kind errechnet sich doch aus dem Nettoverdienst des KV und betrifft Dein Einkommen gar nicht.
LG

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