Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 21.01.2005, 9:42 Uhr

Unterhaltskürzung, rückwirkende Unterhaltsforderung

Also die Kosten des Umganges können nicht vom Unterhalt abgezogen werden.

Er erhält einen Teil des Kindergeldes angerechnet, damit muss er dann zurechtkommen.

Eine Kürzung wegen Ferienaufenthalt beim Unterhaltspflichtigen ist nicht zulässig.

Setz ihn sofort in Verzug, lass dich nicht auf solche Spielchen ein, sonst geht das ewig so weiter.

Ist der UNterhalt regulär berechnet worden, kann natürlich nicht nachgefordert werden.

Hat er euch aber getäuscht, dann könnte man vorgehen... evtl. mit weitreichenden Konsequenzen und ist wohl zu überlegen.
Wahrscheinlich würde es mehr Stress machen, als bei rauskomen würde.

cu und viel Erfolg

 
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