Geschrieben von shinead am 11.08.2014, 10:51 Uhr |
Unterhaltsreduzierung bei Wiederheirat?
Wenn seine Frau "genug" verdient um sich selbst zu unterhalten, hat sie keinen "Taschengeldanspruch" an ihn. Damit ist sie nicht unterhaltsberechtigt und er kann den Unterhalt nicht kürzen.
(Privater Kommentar: Er könnt seinen Kinder 56 Euro nicht? Was ein A****)
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- Unterhaltsreduzierung bei Wiederheirat? - maiba74 11.08.14, 10:14
- Re: Unterhaltsreduzierung bei Wiederheirat? - shinead 11.08.14, 10:51
- Re: Unterhaltsreduzierung bei Wiederheirat? - Boots2012 11.08.14, 13:20
- Re: Unterhaltsreduzierung bei Wiederheirat? - Limayaya 11.08.14, 15:16
- Re: Unterhaltsreduzierung bei Wiederheirat? - Sternenschnuppe 11.08.14, 16:58
- Re: Unterhaltsreduzierung bei Wiederheirat? - shinead 11.08.14, 17:22
- Re: Unterhaltsreduzierung bei Wiederheirat? - maiba74 11.08.14, 17:33
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