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Geschrieben von Misty am 09.06.2013, 10:29 Uhr

Unterhlat und der Urlaub

Einen wunderschönen sonnigen Sonntagmorgen!

Ich ärgere mich grade mal wieder sehr über meinen Ex! Er eröffnete mir, dass es in den nächsten 2 Monaten leider keinen Umgang geben werde, weil der Herr in dieser zeit im URLAUB weilt!!!
Das gibts doch gar nicht , oder?
Man, man, man, ich arbeite mir den Buckel wund und schaffe mit ach und krach 2 Wochen Urlaub zu finanzieren. Mal abgesehen davon, dass ich nicht so viel Urlaubstage hätte.
Der Herr arbeitet schon seit gefühlten Ewigkeiten nicht, weil die bösen Arbeitgeber ihm ja nie das richtige Angbot machen und er als armer armer Ausländer/Exhäftling ja nirgendwo eine 20ste/21ste usw. Chance bekommt.
Muss ich erwähnen dass er noch NIE Unterhalt bezahlt hat?
Ich finde das mehr als ungerecht, wirklich!
Gut, zu seiner entlastung sei gesagt, dass er in seinem Heimatland mietfrei unterkommt und sich (auch hier) vieles von seinen Eltern finanzieren lässt.
Trotzdem nervt es mich tierisch! Ich könnte, selbst wenn ich kostenlos irgendwo unterkomme, nicht einfach 2 Monate lang verschwinden um mal aus dem Alltag auszubrechen oder sonstwas!

Ach das ganze spielt sich hier jährlich immer wieder ab, und ich finde es immer wieder zum kotzen!

Danke für´s auskotzen!
misty

 
10 Antworten:

Re: Unterhlat und der Urlaub

Antwort von maryplysch am 09.06.2013, 10:56 Uhr

Deinen Ärger kann ich verstehen!
Ich würde mir an der Stelle überlegen: möchte ich mit ihm tauschen?
NEIN - natürlich nicht.
Geht nicht arbeiten, zahlt keinen Unterhalt etc.pp
Kriegt sein Leben wahrscheinlich nicht wirklich auf die Reihe.


Sei froh, dass du ihn los bist das kann man wohl nicht oft genug sagen.

Äähh, kann er die Kinder nicht wenigstens in den Sommerferien mit zu seinen Eltern nehmen - oder wohnen die zu weit weg?

LG
Mary

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Re: Unterhlat und der Urlaub

Antwort von Birgit22 am 09.06.2013, 11:48 Uhr

Ärgern verschafft Dir nur Falten, sonst nichts.
Ich habe mir das abgewöhnt.

Der KV meines Sohnes hat nie den vollen Unterhalt gezahlt, sondern kürzt Jahr um Jahr mit Absegnung des Jugendamtes. Kommenden Oktober ist er dann ein Jahr arbeitslos, hinter der Umschulung steht ein großes Fragezeichen, den Kurs kürzlich hat er wegen Kreislaufproblemen schon abgesagt.
Ich gehe also davon aus, ab Oktober keinen Unterhalt mehr zu bekommen.

Er fährt zwei Autos, beide wurden als Neuwagen angeschafft, als leidenschaftlcher Motorradfahrer, der er ist, verwette ich alles was ich habe, dass irgendwo auch ein Motorrad steht, die große Wohnung in der er mit Familie lebt, gibts auch nicht zum Schnäppchenpreis, zwei Urlaube im Jahr sind Pflicht. In den Schulferien, weil es da so günstig ist.

Ich weiß von einem ebayaccount, auf dem er Verkäufe tätigt, aber lt. Aussage meines Sohnes gibt es noch einen account.
Ich weiß, dass er Hausmeistertätigkeiten durchgeführt hat; schwarz.
Aber ich kann mit meinem Wissen leider nichts anfangen, weil mir nicht bekannt ist, wo er diese Arbeiten durchführt.

Bei dem Lebenswandel allerdings, müssen irgendwo Einnahmequellen sein.
Aber natürlich ist er ne ganz arme Sau, und seine Frau finanziert mit ihrem Teilzeitjob die 4 köpfige Familie.

Ich rege mich nicht mehr darüber auf. Weder kann ich an der Situation etwas ändern, noch den Mann. Ich nehme es hin wie es ist.

Wäre jetzt auch mein Rat an Dich. Macht Falten und bringt miese Stimmung.

Birgit

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Re: Unterhlat und der Urlaub

Antwort von Misty am 09.06.2013, 14:25 Uhr

Ich weiß schon, dass mir mein Ärger nicht hilft, trotzdem erwischt es mich immer mal wieder.
Dieser jährliche Urlaub ist ja meist nur das i-tüpfelchen. Ich ärgere mich darüber, dass er keinen Unterhalt bezahlt, nicht mal ein kleines bisschen.
Ich ärgere mich, dass er nicht arbeiten geht und offensichtlich auch nicht dazu angehalten wird.
Gleichzeitig war ich mal arbeitslos, da wurde mir aber mächtig Druck gemacht, möglichst bald wieder etwas zu finden, auch fachfremd, was ich damals doch zunächstmal überhaupt nicht eingesehen habe.
Ich ärgere mich über die Art und Durchführung des Umgangs usw. usw.
Da gibts soviel, was nicht rundläuft und dann kann der Herr ohne weiteres mal eben 2 Monate im Urlaub verschwinden? Toll!!

Die Kinder gehen zur Schule und können daher nicht außerhalb der Ferien Urlaub machen, das ist auch ein Grund, warum für uns (und alle mit Schulpflichtigen Kinder) der Urlaub eben entspechend teuer bis unbezahlbar wird.
Im Übrigen würde ich ihm eher weniger zutrauen, die Kinder über einen längeren Zeitraum gebändigt zu bekommen. Er sieht sie einmal wöchentlich für 6Std.

lg misty

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Urlaub und ALG2

Antwort von Misty am 09.06.2013, 18:51 Uhr

Nachdem ich mich zuende geärgert habe mal eine generelle Frage.
Darf man in aktivem ALG2 Beug überhaupt mal eben für 2 Monate in den Urlaub verschwinden?

PS: er brachte die Kinder verspätet zurück, auf meine Nachfrage erklärte er mir, dass es ihm ziemlich schnuppe sei......

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Re: Urlaub und ALG2

Antwort von mf4 am 09.06.2013, 19:00 Uhr

2 Monate darf man das nicht, 2 Wochen ja, wenn man das dem Amt meldet.

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Re: Urlaub und ALG2

Antwort von Misty am 09.06.2013, 19:19 Uhr

Ahhha,
das dachte ich mir bereits!
Bei 2 Wochen braucht man sich als Arbeitnehmer auch nicht ärgern! Niemals hätte ich die Möglichkeit 2 Monate frei zu bekommen.
Also verreist er vermutlich ohne Abmeldung beim Amt.
Tja, immernoch der Alte, hat sich kein Stück verändert oder "verbessert". Ich würde mir wünschen, dass das AA ihm mal richtig auf die Füße tritt.

Die Dame vom JA (Beistandschaft) erklärte mir auf meine Nachfragen mal, dass ich nichts erwarten solle, ihren Angabn zufolge sei er ja Ex-Knacki, die bekämen eh keinen Job, oder nur irgendein Helfer-Job.

Aber ganz ehrlich? Warum kein Helfer-Job? Ich hab uns auch mit solchen Jobs über Wasser gehalten, bis ich andere Möglichkeiten hatte.
Offensichtlich ist er schon lange genug Arbeitslos und gilt als unbelehrbar oder unvermittelbar und wird entsprechend in Ruhe gelassen.

Ich war nur sehr kurz Arbeitslos...bei mir lief das echt ganz anders ab!

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Ich würde ihn melden

Antwort von Sternenschnuppe am 09.06.2013, 19:26 Uhr

Gnadenlos.
Du ackerst Dich krumm um Euch über Wasser zu halten und er macht 2 Monate URLAUB ???

Ne, damit würde er bei mir nicht durchkommen.
Brief ans zuständige Jobcenter, geht auch anonym, dann schicken sie ihm einen Termin.
Wenn er den nicht wahrnimmt gibt es Sanktionen.

Recht so !

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Re: Urlaub und ALG2

Antwort von mf4 am 09.06.2013, 19:32 Uhr

Auf jeden Fall ohne Abmeldung, denn 2 Monat wird er nicht beurlaubt von Terminen, Jobsuche usw.
Wo wohnt der denn? Hier ist der Arbeitsmarkt mies und wenn ihm das JC einen Job in 3 Schichten Zeitarbeit vermitteln würde dann bekäme er hier auch dafür nicht genug um Unterhalt zu zahlen. Wenn er gesund ist und flexibel einsetzbar würde er aber Angebote bekommen und müsste auch recht viele Bewerbungsnachweise bringen.

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Re: Ich würde ihn melden

Antwort von mf4 am 09.06.2013, 19:34 Uhr

Den würde ich auch melden. Er macht es sicher clever, hat jemanden der seine Post in Empfang nimmt, wenn was vom JC kommt und wenn er eben einen Termin hatte kann es schon sein, dass 2 Monate kein Amt nach ihm fragt.

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Re: Urlaub und ALG2

Antwort von Misty am 09.06.2013, 22:23 Uhr

Ich habe auch darüber nachgedacht das ganze zu melden, aber mal ehrlich...das würde definiv stress, auch oder grade für die Kinder bedeuten! Ich muss da erstmal ein wenig drüber nachdenken.
Gibt es deine evt. eine Möglichkeit, dass dieser zweimonatige Aufenthalt doch genehmigt und in Ordnung ist?

Hier in der Gegend gibt es eigentlich schon arbeit, aber er hat tatsächlich durch sein Vorstrafenregister schlechte Karten! Das glaube ich jedem gern...Als wir noch zusammen waren, hatte er an jedem Job etwas auszusetzten. Ein echter Jammerlappen, mein Rücken, meine Knie, meine.....
Darauf folgten unterschiedliche Krankmeldungen und irgendwann auch die Kündigung. Mehrere Umschulung hat er im Anschluss geschmissen.

Wir sind seit 11 Jahren getrennt, seitdem hat er lediglich einmal einen 400€ Job gehabt.
Hinzukommt, dass er noch einen Sohn hat, mit der Mutter aber nicht zusammenlebt. Das Kind lebt bei ihm, wird aber im wesentlichen von seiner Oma versorgt. Die "Gnadenfrist", sprich die Einschulung von dem Jungen ist in diesem Jahr! Darauf hoffe ich tatsächlich ein wenig.
Er bekommt sogar das höhere Kindergeld fürs 3.Kind, da er ja schon 2 Kinder hat, die bei mir leben!
Ich weiß auch, dass er zwischenzeitlich mal schwarz gearbeitet hat, kann das aber natürlich nicht beweisen/belegen.
Es ist einfach unglaublich, als ich am eigenen Leibe erfahren habe, wie das auf dem Arbeitsamt ablaufen kann, obwohl man sowohl arbeitswillig als auch arbeitsfähig ist und noch nie länger als 2 Monate arbeitslos war!
Ich wurde da wirklich unter Druck gesetzt, teilweise habe ich mich wirklich ungerecht behandelt gefühlt. Ich kann einfach nicht verstehen, dass so jemand wie er, mit einer solchen Masche tatsächlich über 11 Jahre durchkommen kann.
lg misty

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