Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Boots2012 am 12.04.2012, 15:42 Uhr

Was für ein SCHWACHSINN!!!

Hier mal das Beispiel Frankfurt/M:

http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2778&_ffmpar[_id_inhalt]=58131

Da steht:

Benötigte Unterlagen

-Ausweisdokument des vorsprechenden Elternteils

-Original-Geburtsurkunde des Kindes bzw. letztes Ausweisdokument

-1 aktuelles biometrisches Lichtbild (s. Link "Passbild": 35 x 45 mm

-eine Einverständniserklärung (Formular, siehe rechts) und das Ausweisdokument des nicht mitkommenden sorgeberechtigten Elternteils (entfällt, wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben, ODER getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist.)

Von ledigen Vätern wird die Bestätigung über die Sorgeerklärung vom Jugendamt oder Notar benötigt.

ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind persönlich unterschreiben.


Lass dich nicht VERÄPPELN!!!!!! Sorry, aber mich regt das immer so unglaublich auf, wenn nicht mal unsere Behördenfutzis Ahnung von dem haben was sie eigentlich tun!!!

 
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